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Berliner Testament: Pfichtanteil, Vor- und Nachteile & Anfechtung

Bist Du verheiratet oder lebst mit einem eingetragenen Lebenspartner zusammen, möchtest Du vermutlich gemeinsam mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin entscheiden, was geschehen soll, wenn einer von Euch beiden verstirbt. Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn kein Testament aufgesetzt wurde. In den meisten Fällen ergibt sich daraus eine sogenannte Erbengemeinschaft mit den Kindern oder anderen Erben. Das bedeutet, dass der noch lebende Ehegatte nur die Hälfte des Vermögens erbt, weil die andere Hälfte zum Beispiel an die Kinder des verstorbenen Partners geht.

Viele Paare möchten das nicht – insbesondere dann, wenn ein Teil ihres Vermögens aus einer gemeinsam bewohnten Immobilie besteht, die der noch lebende Partner auch allein weiter bewohnen kann und möchte. Möchtest Du den Lebensstandard Deines Partners oder Deiner Partnerin auch nach Deinem Tod sichern und eine Auseinandersetzung um das Erbe mit anderen möglichen Erben verhindern, solltest Du überlegen, gemeinsam mit Deinem Ehepartner als gemeinschaftliches Testament ein Berliner Testament aufzusetzen.

Das Wichtigste zum Berliner Testament in Kurzform:

  • Ein gegenseitiges Testament können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner aufsetzen.
  • Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ihr Testament von einem Notar errichten lassen oder es selbst verfassen.
  • Das Berliner Testament ist eine spezielle Variante des gemeinschaftlichen oder gegenseitigen Testaments. Dabei geht das Erbe zunächst an den länger lebenden Ehegatten oder den Partner. Erst wenn dieser auch verstorben ist, erben zum Beispiel die Kinder.
  • Der Erblasser ist nach dem Tod seines Partners an die Verfügungen in einem Ehegattentestament in der Regel gebunden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall, dass der noch lebende Partner das Erbe ausschlägt.

Was ist das Berliner Testament?

Als Berliner Testament wird im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Personen, die eine gesetzliche Lebenspartnerschaft eingegangen sind, bezeichnet. Im Berliner Testament können diese Paare sich gegenseitig zu Alleinerben bestimmen und darüber verfügen, dass erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass dritten Personen zufallen soll.

Das Berliner Testament hat zum Zweck sicherzustellen, dass der Nachlass des verstorbenen Ehegatten alleine dem überlebenden Ehepartner zufällt. Dieses Ziel kann nur durch den Ausschluss der Nachkommen des Verstorbenen von der gesetzlichen Erbfolge erreicht werden. In allen anderen Fällen würde diese nämlich miterben, so dass dem noch lebenden Partner in der Regel nur die Hälfte des Nachlasses bliebe. Bei einer sogenannten Gütertrennung kommt es regelmäßig sogar vor, dass dem noch lebenden Ehegatten nur ein Viertel des Erbes zufällt. Das kann unter Umständen dazu führen, dass größere Vermögenswerte wie beispielsweise gemeinsam erworbenes Grundeigentum und Immobilien verkauft werden müssen, damit das Erbe nach den gesetzlichen Vorgaben aufgeteilt werden kann.

Wie können wir ein Berliner Testament aufsetzen?

Das Berliner Testament ist eine spezielle Variante des gemeinschaftlichen Testaments und in Deutschland vor allem unter Ehepaaren, die gemeinsame Kinder haben, sehr verbreitet. Die Ehegatten setzen sich dabei gegenseitig als alleinigen Erben ein und bestimmen, dass nach dem Versterben des Partners, der länger lebt, der gemeinsame Nachlass einer oder mehreren dritten Personen – zum Beispiel den gemeinsamen Kindern - zufallen soll. Die Kinder werden in diesem Fall als Schlusserben festgelegt, wobei Du und Dein Partner verschiedene Möglichkeiten haben, ein solches Testament für Eheleute aufzusetzen.

selbst verfassen

Du und Dein Partner oder Deine Partnerin könnt Euer Testament ganz einfach selbst aufsetzen. Dafür ist vollkommen ausreichend, dass einer von Euch das Berliner Testament handschriftlich festhält und der andere Ehepartner Eure gemeinschaftliche Erklärung mit seinem vollen Namen unterschreibt. Die Person, die das Testament nur unterschreibt, sollte in jedem Fall schriftliche Angaben machen, wo und wann er das Berliner Testament unterschrieben hat. In der Praxis wird diese Variante sehr häufig gewählt, da das Berliner Testament auf diese Weise kostenlos ist. Besteht Euer Testament aus mehreren Seiten, sollten diese durchnummeriert und jede Seite einzeln von beiden Partnern unterschrieben werden.

mit einem Anwalt

Möchten Du und Dein Ehepartner ein Berliner Testament aufsetzen, geht das inzwischen schnell und unkompliziert mit einem Anwalt. Das ist die Lösung, die wir Dir dringend empfehlen, denn etwa 90% der selbst verfassten Testamente sind ungültig. Damit vermeidet Ihr hohe Kosten und Streit zwischen den Erben. Mit einem Anwalt ist sichergestellt, dass Euer Testament juristisch einwandfrei ist. Bei diesem Anbieter bekommt Ihr mit wenigen Klicks eine kostenlose Ersteinschätzung zu Eurem Fall von einem Fachanwalt für Erbrecht.


Muster-Testament

Möchtet Ihr ein Ehegattentestament aufsetzen, hilft Euch dieses Berliner Testament Muster dabei:

Hiermit bekunden wir unseren gemeinsamen Willen, uns gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Der Überlebende von uns soll ohne Rücksicht auf Pflichtteil Berechtigte das alleinige Erbe erhalten.

Der später Versterbende wird verfügen, dass unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen Alleinerben sind. Sollte eines unserer Kinder zu dem Zeitpunkt des Erbfalles bereits verstorben sein, so sind seine Kinder an dessen Stelle berechtigt, das Erbe anzutreten.

Ort, Datum Unterschrift

Erklärung, dass die oben dargestellen Angaben auch dem Willen des 2. Partners entsprechen

Ort, Datum Unterschrift

Notar

Natürlich könnt Ihr als Paar auch gemeinsam zu einem Notar gehen und dort ein sogenanntes öffentliches Testament von diesem aufsetzen lassen. Das hat den Vorteil, dass Ihr beraten werdet und der Notar Euren Willen eindeutig und rechtssicher festhält und im Anschluss amtlich verwahren lässt. Die Kosten für ein öffentliches Testament bestimmen sich nach Eurem Vermögen.

Welche Vor- und Nachteile hat das Berliner Testament?

Das Berliner Testament bringt einige Nachteile, aber natürlich auch Vorteile mit sich, darunter:

Vorteile

Nach dem Tod seines Ehegatten oder seiner Ehegattin kann der noch lebende Ehepartner den gleichen Lebensstandard wie zuvor fortführen. Da der gesamte Besitz des verstorbenen Partners auf ihn übergeht und beim Berliner Testament auch kein Anspruch auf einen Pflichtteil geltend gemacht werden darf, wird die Gefahr, dass das gemeinsame Haus oder wertvolle Erinnerungsstücke verkauft müssen, um andere Erben auszubezahlen, ausgeschlossen.

Nachteile

Das Berliner Testament ist in Hinsicht auf die Erbschaftssteuer nicht die beste Lösung, denn dadurch, dass die Verwandten nach dem ersten Todesfall kein Erbe erhalten, können sie die Steuerfreibeträge nicht nutzen. Dies führt dazu, dass auch im zweiten Todesfall durch den hohen Betrag des Erbes mehr Steuern für die Erben anfallen. Dazu kommt, dass für einen Teil des Erbes doppelte Steuerbelastungen anfallen, da zunächst der alleinige Erbe den Nachlass seines Partners versteuern muss und später die Schlusserben das gesamte Erbe erneut versteuern müssen.

Bedenken solltest Du außerdem, dass in vielen Ländern nicht die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments besteht. Dies führt dazu, dass ein Berliner Testament unwirksam ist, wenn ein ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommt.

Was passiert, wenn...?

Es gibt verschiedene Fälle, die Auswirkungen auf die Gültigkeit von einem Berliner Testament haben, weshalb wir Dir erklären, was passiert, wenn ...

man sich scheiden lässt

Das Berliner Testament verliert in der Regel seine Gültigkeit, wenn man sich von seinem Ehepartner scheiden lässt oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wird. Es ist ausreichend, wenn ein handschriftlich verfasstes Testament nach dem Berliner Modell vernichtet wird oder eine Aufhebung des notariellen Dokuments vorgenommen wird. Ihr könnt jedoch auch darüber verfügen, dass die Festlegungen nach der Scheidung weiterhin Bestand haben. Das kann zum Beispiel bei gemeinsamen Kindern durchaus sinnvoll sein.

Witwe(r) erneut heiratet

Heiratet der verwitwete Vater oder die verwitwete Mutter noch einmal, so geht mit der Eheschließung die Erb- und Pflichtteilsberechtigung auf den neuen Ehegatten über. Für die Kinder aus erster Ehe bedeutet das, dass sich der spätere Nachlass zu ihren Lasten verringern kann, wenn sie in einem Testament auf Gegenseitigkeit als Schlusserben eingesetzt sind.

Ehepaare, die den Eintritt dieses Falls verhindern wollen, können in ihrem Berliner Testament eine sogenannte Wiederverheiratungsklausel vereinbaren. Nach dieser soll der Nachlass ganz oder teilweise bereits dann auf die Schlusserben – also die Kinder - übergehen, wenn der noch lebende Ehepartner eine neue Ehe schließt.

Es existieren viele verschiedene Wiederverheiratungsklauseln. Wenn eine solche Regelung für Dich und Deinen Partner infrage kommt, solltet Ihr von einem Notar oder von einem Experten für Erbrecht beraten lassen. Nur so ist sichergestellt, dass die Klausel auch tatsächlich wirksam ist.

Existiert eine solche Klausel nicht, kann der neu verheiratete Partner innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit das Berliner Testament anfechten, in etwa, wenn er seinen neuen Partner in seinem Nachlass berücksichtigen möchte. In diesem Fall gilt rückwirkend ab dem Tod des zuerst verstorbenen Ehepartners die gesetzliche Erbfolge.

Was bedeutet das Berliner Testament für die Kinder?

Das Berliner Testament hat folgende Auswirkungen auf die Stiefkinder und Kinder der Verstorbenen und ihrer Ehepartner:

Enterbung im ersten Todesfall

Haben sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt, werden die darin getätigten Verfügungen im Todesfall eines der Partner bindend. Der überlebende Ehegatte kann ab diesem Zeitpunkt das Berliner Testament nicht mehr abändern, die gemeinsamen Kinder sind bis zum Tod des zweiten Partners enterbt.

Strafklausel

In einem Großteil der Berliner Testamente findet sich eine sogenannte Pflichtteils-Strafklausel. Diese soll die Kinder davon abhalten, beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil vom Berliner Testament einzufordern. Wenn von einem Berliner Testament dennoch der Pflichtteil entgegen der Wünsche der Eltern verlangt wird, enterbt man sich gewissermaßen selbst. Die Formulierung einer solchen Klausel könnte in etwa wie folgt aussehen:

„Verlangt eines unserer gemeinsamen Kinder beim Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil aus dem Berliner Testament, so werden er und seine Abkömmlinge nicht das Vermögen des Letztversterbenden erben.“

Trotz einer solchen Klausel im Berliner Testament kann der Pflichtteil von einem der Kinder verlangt werden, also die Hälfte seines gesetzlich festgelegten Erbteils. Verstirbt auch der länger lebende Elternteil, kann der Nachkomme trotz einem Berliner Testament seinen Pflichtteil erneut einfordern. Wirtschaftlich hat er dadurch in der Regel im Vergleich zu den anderen keinen finanziellen Nachteil zu erwarten, insbesondere dann, wenn das Vermögen durch Kosten für eine Betreuung des länger lebenden Elternteils oder die Unterbringung in einem Pflegeheim nahezu aufgebraucht wurde.

Beispiel 1 für die Auswirkungen einer Pflichtteils-Strafklausel

Kai ist mit Anette verheiratet. Beide sind im Besitz von jeweils 400.000 Euro. Gemeinsam haben sie zwei Kinder, Maya und Stefan. Stirbt Kai, würde Anette nach der gesetzlichen Erbfolge die Hälfte erben (200.000 Euro), die beiden Kinder würden je ein Viertel (100.000 Euro) bekommen.

Kai und Anette haben ein klassisches Berliner Testament aufgesetzt, das mit einer Pflichtteils-Strafklausel versehen wurde. Nach diesem erbt Anette nach Kais Tod erst einmal alles, die Kinder werden erst nach dem Tod von Anette bedacht. Verlangt allerdings die gemeinsame Tochter Maya nach Kais Tod aus dem Berliner Testament ihren Pflichtteil, erhält sie sofort die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also ein Achtel (50.000 Euro). Die restlichen 350.000 Euro erbt die Witwe.

Stirbt auch Anette, erben ihre Kinder im Normalfall jeweils die Hälfte ihres gesamten Vermögens, also jeder die Hälfte von 750.000 Euro – für den Fall, dass das Vermögen im Laufe der Jahre nicht weniger geworden ist. Dadurch aber, dass Maya den Pflichtteil direkt nach dem Tod ihres Vaters verlangt hatte, erhält sie auch jetzt nur den Pflichtteil aus Anettes Nachlass und damit folglich nur ein Viertel (187.500 Euro). Stefan hingegen erbt 562.500 Euro.

Maya erbt durch ihren Widerstand gegen das Berliner Testament daher erheblich weniger, denn sie erhält insgesamt nur 237.500 Euro.

Beispiel 2 für die Auswirkungen einer Pflichtteils-Strafklausel

Dadurch, dass das Vermögen von älteren Menschen in der Regel weniger wird, weil Pflegeheim- oder andere Betreuungskosten anfallen, kann der finanzielle Nachteil für das Kind, das seinen Pflichtteil verlangt, geringer ausfallen. Das verdeutlicht das folgende Beispiel:

Bis zu Anettes Tod ist das zu vererbende Vermögen auf 200.000 Euro geschrumpft. Stirbt sie, erben ihre beiden Kinder eigentlich jeweils die Hälfte. Da Maya den Pflichtteil (50.000 Euro) nach dem Tod ihres Vaters verlangt hatte, bekommt sie auch jetzt nur den Pflichtteil von einem Viertel (50.000 Euro). Stefan hingegen erbt 150.000 Euro. Maya stellt sich also nach wie vor schlechter, insgesamt beträgt ihr Erbe nur 100.000 Euro.

Sind von Anettes Nachlass nur noch 100.000 Euro übrig, erbt Maya ihren Pflichtteil von 25.000 Euro, Stefan bekommt die verbleibenden 75.000 Euro. Maya hatte allerdings nach dem Tod ihres Vaters bereits einen Pflichtteil von 50.000 Euro bekommen. In diesem Fall erhalten beide Kinder insgesamt die gleiche Summe, allerdings konnte Maya über einen Teil des Geldes bereits früher verfügen als Stefan.

Wenn Du und Dein Partner eine Strafklausel in Euer Berliner Testament aufnehmen wollt, solltet Ihr Euch von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen. Es gibt eine große Anzahl an Regelungen, die nicht unbedingt zu dem Ergebnis führen, das Ihr vielleicht in Eurem Kopf habt. In einigen Fällen kann es außerdem sinnvoll sein, dass Eure Kinder ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen können, in etwa, wenn sie dadurch Freibeträge bei der Erbschaftssteuer vollständig ausschöpfen können.

Wie kann das Berliner Testament widerrufen werden?

In vielen Fällen bedenken Ehepartner nicht, dass das Berliner Testament eine besondere Bindungswirkung entfaltet. Das kann zu Ärger mit der Familie und Rechtstreitigkeiten führen. Haben die Ehegatten in einem gemeinsamen Testament Verfügungen getroffen, von denen man annehmen muss, dass die Verfügung eines Partners nicht ohne die Verfügung des anderen Partners getroffen wurde, handelt es sich dabei um wechselseitige Verfügungen. Diese können die beiden Partner nicht einfach so widerrufen.

Ob eine wechselbezügliche Anordnung vorliegt, ist im Einzelfall unter Umständen schwer zu erkennen. Bedenken sich die Ehepartner gegenseitig oder werden gemeinsame Kinder als Schlusserben bestimmt, sind diese Anordnungen in aller Regel als wechselseitig zu betrachten. Ein erfolgreicher Widerruf führt dazu, dass das festgelegte Erbrecht nach dem Berliner Testament vollständig erlischt.

beidseitiger Widerruf

Habt Ihr ein gemeinsames Testament aufgesetzt, könnt Ihr es nur gemeinschaftlich wieder aufheben. Dafür reicht es aus, wenn Ihr ein neues Berliner Testament erstellt oder das alte ganz einfach vernichtet. Habt Ihr ein öffentliches Berliner Testament von einem Notar erstellen lassen, könnt Ihr diesem einfach mitteilen, dass das Testament keine Wirkung mehr haben soll und die Herausgabe verlangen.

einseitiger Widerruf

Hast Du zusammen mit Deinem Partner ein Berliner Testament errichtet, kannst Du Deine eigene Erklärung widerrufen, sofern Ihr beide noch am Leben seid. Dazu musst Du allerdings zu einem Notar gehen, auch wenn Ihr als Paar das Testament eigenhändig verfasst habt. Der einseitige Widerruf eines gemeinsam aufgesetzten Testaments ist nur zu Lebzeiten beider Ehegatten möglich und muss von einem Notar beurkundet werden. Daneben muss der Notar Deinem Ehepartner den Widerruf zuschicken, damit er darüber informiert ist.

kein Widerruf möglich

Mit dem Tod eines Ehepartners erlischt das Widerrufsrecht für sogenannte wechselbezügliche Verfügungen. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte zum Beispiel daran gebunden ist, dass die gemeinsamen Kinder als Schlusserben im Berliner Testament eingesetzt sind. Der überlebende Partner wird zwar zum Alleinerben, kann aber niemand anderen als Erben bestimmen oder die gemeinsamen Kinder mit anderen Erbquoten bedenken.

Wie kann das Berliner Testament angefochten werden?

Das Berliner Testament kann nur angefochten werden, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt. Das kann in etwa dann der Fall sein, wenn einer der folgenden Anfechtungsgründe vorliegt:

  • Erklärungsirrtum
  • Inhaltsirrtum
  • Motivirrtum
  • Arglistige Täuschung
  • Drohung
  • Sittenwidrigkeit
  • Nichtbeachtung eines Pflichtteilsberechtigten
  • Bindung des Erblassers an frühere Erbverträge oder Testamente
  • Kurzfristige Anpassungen
  • Scheidung vom im Testament bedachten Ehepartners
  • Formfehler
  • Fälschung
  • Testierunfähigkeit
  • Erbunwürdigkeit des Erben
  • Teilweise Unwirksamkeit des Testaments

Ob einer der oben genannten Fälle vorliegt, solltest Du immer von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, bevor Du ein Testament anfechtest. Die Anfechtung selbst kann nur vor einem ordentlichen Gericht erfolgen.

Wie sieht die Erbfolge aus, wenn es kein Berliner Testament gibt?

Gibt es kein Berliner Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach dem sogenannten Parentel- oder Ordnungssystem. Danach werden die verbliebenen Verwandten je nach Abstammung in Ordnungen aufgeteilt:

  • erste Ordnung: Kinder des Erblassers und Enkelkinder
  • zweite Ordnung: Eltern des Erblassers, Geschwister und Nichten und Neffen, aber auch geschiedene Elternteile der verstorbenen Person
  • dritte Ordnung: Großeltern des Erblassers, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins