Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 31.08.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.06.
- Einschreibung: 01.06. - 31.08.
Das erste Semester ist für alle gleich, danach entscheidest Du Dich für eine von zwei Spezialisierungen:
- Phonetik, Rhetorik und Sprechkunst - mit Modulen wie Forschungsmethoden der Phonetik, Gesprächsforschung, Psycholinguistik sowie kontrastiver und Normphonetik; dazu kommen zwei Praktika mit je 5 LP.
- Klinische Sprechwissenschaft - Diagnostik und Therapie von Sprach-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen, dazu ein Therapiepraktikum im Umfang von 15 LP.
Ohne sprechwissenschaftlichen Bachelor musst Du ein phoniatrisches Gutachten vorlegen, das bei der Bewerbung nicht älter als sechs Monate ist. Vorausgesetzt werden mindestens 120 LP aus der Sprechwissenschaft oder einem verwandten Fach - dazu zählen linguistisch, phonetisch, rhetorisch und kommunikationswissenschaftlich ausgerichtete Studiengänge ebenso wie sprechkünstlerische und stimm- bzw. sprachtherapeutische. Bewerben kannst Du Dich schon, wenn zwei Drittel Deiner Studienleistungen nachgewiesen sind; das Zeugnis reichst Du innerhalb von vier Monaten nach Studienbeginn nach. Der Start ist nur zum Wintersemester möglich.
Mit der Spezialisierung Klinische Sprechwissenschaft und einem vorangegangenen Bachelor Sprechwissenschaft (180 LP, ab WS 2011/12) kannst Du die Teilzulassung zur Abgabe von Sprachtherapie nach § 124 SGB V für bestimmte Indikationsbereiche erlangen.

