Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: bis 16.03.
- Bewerbung: 01.06. - 30.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.07.
- Einschreibung: 15.05. - 30.09.
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Das Fach verbindet die Beschreibung des Sprechens mit seiner praktischen Schulung und der klinischen Anwendung:
- Phonetik und Phonologie des Deutschen, Analyse gesprochener Äußerungen
- Rhetorik, Sprechkunst und Sprechbildung
- Diagnostik und Therapie von Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen
- Didaktik und Methodik der Sprecherziehung
Vor der Zulassung stehen zwei Nachweise: eine Eignungsprüfung, in der Deine Stimme, Deine Sprechweise und Dein Hörvermögen für sprechsprachliche Unterschiede geprüft werden, und ein phoniatrisches Gutachten ohne pathologischen Befund, das bei der Bewerbung nicht älter als sechs Monate sein darf. Auch ohne Abitur kannst Du das Studium aufnehmen - über ein Probestudium oder eine Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte. Verpflichtend sind Praktika im Umfang von 15 LP, also rund 450 Arbeitsstunden: eines davon in der Therapie von Stimm- und Sprachstörungen, dazu ein bis zwei weitere aus einem Wahlbereich.

