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Zugausfall: Wann bekomme ich wie viel erstattet?

Ein Zugausfall ist immer ärgerlich. Ganz besonders dann, wenn man dadurch einen wichtigen Termin oder andere Anschlusszüge verpasst. Doch den Ärger musst Du nicht auf Dir sitzen lassen. Denn unter bestimmten Bedingungen steht Dir eine Entschädigung oder sogar eine Erstattung zu.

Was steht mir bei einem Zugausfall zu?

Ein DB Zugausfall macht nicht nur die Terminplanung zunichte – manchmal wird er auch noch richtig teuer, zum Beispiel dann, wenn Du statt mit der Bahn mit anderen Verkehrsmitteln reisen musst oder abends fernab Deines Reiseziels strandest und dort übernachten musst. Dieser Text gibt Dir Auskunft darüber, welche Ansprüche Du bei einem Zugausfall hast und auf welchen Wegen Du Dir Dein Geld von der Bahn zurückholen kannst.

Erstattung des Tickets

Normale Fahrkarten

Wenn Du eine Fahrkarte erworben hast und Dein Zug ausfällt oder absehbar ist, dass Du Dein Ziel mit mindestens 60 Minuten Verspätung erreichen würdest, kannst Du Dir den vollen Betrag, den Du für die Fahrkarte gezahlt hast, erstatten lassen. Das gilt allerdings nur dann, wenn Dich auch keine andere Verbindung schneller ans Ziel bringen könnte.

Bei einem entsprechenden DB Zugausfall kannst Du noch vor Fahrtantritt von Deiner Reise zurücktreten, ohne dass dafür irgendwelche Gebühren anfallen. Aber keine Angst: Auch wenn Du bereits unterwegs bist und Dich erst während Deiner Reise die Nachricht erreicht, dass ein Anschlusszug ausfällt, hast Du Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises durch die Deutsche Bahn. In diesem Fall hast Du sogar zwei verschiedene Optionen: Entweder bleibst Du am Zwischenhalt, an dem Du Dich gerade befindest, und lässt Dir den nicht genutzten Fahrtanteil erstatten. Oder aber Du fährst wieder zurück zum Ausgangsbahnhof und bekommst den vollen Fahrpreis samt der Kosten für die Rückfahrt von der Bahn erstattet.

Zeitfahrkarten

Wer mit einer Zeitfahrkarte, also zum Beispiel einer BahnCard, einem Wochenendticket oder als Pendler mit einer Monatskarte unterwegs ist, kann bei einem Zugausfall beziehungsweise einer entsprechenden Verspätung ebenfalls Geld zurückbekommen. Allerdings gibt es in diesem Fall pro Verspätung immer nur einen Teil des Zeitkartenwertes zurück und nie den vollen Betrag.

Die Bahn unterscheidet im Fall der Zeitfahrkarten übrigens nicht explizit zwischen DB Zugausfällen und Verspätungen. „Zeitkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt“, heißt es daher in den Fahrgastrechten der Deutschen Bahn. Die Höhe der Erstattung hängt dabei von zwei Faktoren ab. Zum einen ist entscheidend, ob Du im Nah- oder im Fernverkehr unterwegs bist, zum anderen ist die Entschädigung davon abhängig, ob Du eine Karte für die 1. oder für die 2. Klasse gekauft hast.

Im Folgenden erhältst Du einen Überblick über die Höhe der Beträge, die die Bahn erstattet:

  • Nahverkehr: Wer mit einer Zeitfahrkarte im Nahverkehr unterwegs ist, beispielsweise mit einem Länder-Ticket oder einem Quer-durchs-Land-Ticket, der erhält bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten die geringste Entschädigung. In der 2. Klasse sind es 1,50 Euro, in der 1. Klasse 2,25 Euro. Wichtig: Bei der Bahn greift an dieser Stelle eine sogenannte Bagatellregelung. Diese Regelung besagt, dass Entschädigungsbeträge, die unter der Marke von 4 Euro liegen, nicht an die betroffenen Kunden ausgezahlt werden. Kunden im Nahverkehr müssen also erst mal mehrere Verspätungen oder Bahn Ausfälle sammeln, damit sie tatsächlich Geld zurückzubekommen.
  • Fernverkehr: Im Fernverkehr sind die Entschädigungszahlungen höher, die Bagatellregelung kommt hier also nicht mehr zum Tragen. Für Deutsche Bahn Zugausfälle oder 60-minütige Verspätungen bekommen Reisende in der 2. Klasse 5 Euro zurück, wer 1. Klasse fährt, bekommt 7,50 Euro wieder.
  • BahnCard 100: Die höchsten Erstattungen gibt es für Kunden die die BahnCard 100 nutzen. In der 2. Klasse sind es pro Verspätung oder Zugausfall 10 Euro, in der 1. Klasse sogar 15 Euro.

Für die Entschädigungen bei den Zeitfahrkarten hat die Bahn eine Obergrenze festgelegt – sie liegt bei insgesamt 25 Prozent des Zeitkartenwertes – unabhängig davon, wie viele DB Ausfälle Du zu beanstanden hast.

Sitzplatz

Die zusätzlich entstandenen Kosten für eine Sitzplatzreservierung kannst Du Dir im Falle eines Bahn Zugausfalls gemeinsam mit dem Fahrkartenpreis erstatten lassen. Und auch wenn Du einen Sitzplatz reserviert hast, diesen aber nicht in Anspruch nehmen konntest, weil der entsprechende Waggon fehlte, kannst Du Dir die Reservierungskosten direkt in einem Reisezentrum der Bahn erstatten lassen – am besten solltest Du Dir das Fehlen des Waggons vorher vom Zugpersonal bestätigen lassen.

Kein Platz in der 1. Klasse

Wenn der Zug, für den Du ein Ticket in der 1. Klasse erworben hast, gar keine entsprechenden 1.-Klasse-Waggons führt, hast Du laut der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn einen Anspruch auf Entschädigung. Hast Du zum Sparpreis gebucht, erhältst Du für jede eingetragene Person eine Pauschalerstattung, hast Du den Flexpreis bezahlt, wird der Differenzbetrag zur 2. Klasse erstattet. Kinder sind dabei ausgenommen.

Findest Du hingegen lediglich keinen Platz mehr in der 1. Klasse, weil dort bereits alles belegt ist, kannst Du gegenüber der Bahn keine Entschädigungsansprüche geltend machen.

Andere Verkehrsmittel

Unter bestimmten Umständen ist die Bahn sogar dazu verpflichtet, Dir die Kosten für die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels, etwa eines Taxis, zu erstatten. Diese Regelung gilt dann, wenn die ausgefallene oder mindestens um eine Stunde verspätete Zugfahrt in die Zeit zwischen 0 und 5 Uhr fällt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Du aufgrund des Deutsche Bahn Zugausfalls beziehungsweise der Verspätung nicht mehr vor 24 Uhr an Dein Ziel gelangst. Allerdings solltest Du hier unbedingt die Kostenobergrenze von 120 Euro im Auge behalten, ansonsten musst Du selbst zahlen. Kümmert sich die Bahn um ein alternatives Verkehrsmittel, dann bist Du verpflichtet, dieses auch zu nutzen. Andernfalls verfällt Dein Anspruch auf Entschädigung.

Hotelübernachtung

Musst Du aufgrund eines Deutsche Bahn Zugausfalls oder einer Verspätung für die Nacht ungeplant in einer anderen Stadt unterkommen, dann kommt die Bahn auch für die entstandenen Übernachtungskosten auf.

Hierbei solltest Du allerdings das Maß behalten und nicht gerade im teuersten Hotel der Stadt einchecken, nur weil Dir die Gelegenheit dazu günstig erscheint. Denn in diesem Fall dürftest Du wohl auf den hohen Kosten sitzen bleiben. Die Bahn schreibt nämlich eine „angemessene“ Unterkunft vor und behält sich außerdem auch hier die Möglichkeit vor, selbst eine Unterkunft bereitzustellen. Diese musst Du dann vorrangig in Anspruch nehmen.

Wie bekomme ich mein Ticket erstattet bei einem Zugausfall?

Um bei einem DB Zugausfall Dein Recht auf Entschädigung oder Erstattung durchzusetzen, stehen Dir unterschiedliche Wege offen:

auf eigene Faust

Willst Du nach einer Verspätung oder einem Zugausfall auf eigene Faust versuchen, Geld von der Bahn zurückzubekommen, musst Du in jedem Fall ein sogenanntes Fahrgastrechte-Formular ausfüllen. Dafür solltest Du Dir ein paar Minuten Zeit nehmen, denn auf dem Formular musst Du als Betroffener detaillierte Angaben über Deine Reise machen und der Bahn etwa die geplanten und tatsächlichen Abfahrtszeiten sowie die Zugnummer mitteilen. Hast Du Deine Reise abgebrochen und bist zurückgefahren oder hast Du ersatzweise einen anderen Zug genutzt, dann sind dem Formular zudem Originalbelege darüber beizulegen. Zudem kannst Du auf dem Vordruck zwischen einer Rückzahlung und einem Gutschein wählen und musst Deine persönlichen Daten sowie eine Kontoverbindung angeben. Das Formular kannst Du per Post an die Bahn schicken oder persönlich in einem der DB Reisezentren abgeben. Bis das Geld schließlich auf Deinem Konto eingegangen ist, können ein paar Wochen vergehen, die Bahn selbst versichert, Dein Anliegen werde „innerhalb eines Monats bearbeitet“.

Wichtig

Nach Möglichkeit solltest Du Dir die beanstandeten Verspätungen oder Bahn Ausfälle immer vom Bahnpersonal schriftlich bestätigen lassen, um später alle nötigen Nachweise aufbringen zu können.

Die Zahl der Kunden, die ihre Rechte gegenüber der Bahn wahrnehmen und über das Fahrgastrechte-Formular Geld zurückverlangen, hat in den vergangenen Jahren übrigens stark zugenommen. Wie das Handelsblatt Anfang 2019 berichtete, hat sich die Zahl zwischen 2009 (200.000) und 2018 (2.200.000) mehr als verzehnfacht. Und das geht durchaus ins Geld: Allein im Jahr 2018 haben die Verspätungen und Bahn Ausfälle das Unternehmen mehr als 53 Millionen Euro gekostet.

Anwalt

Wem es zu umständlich ist, das Formular inklusive aller geforderten Details auszufüllen, der kann sich mit seinem Anliegen an einen Anwalt wenden. Damit stellst Du sicher, dass Du Dein Geld auch schnell bekommst.


Wann erhalte ich eine Erstattung bei Zugausfall?

Nicht immer bei DB Ausfällen kannst Du als betroffener Fahrgast Dein Geld zurückverlangen. Denn es kommt immer auf den Grund des Zugausfalls an. Bei Personenschäden auf den Gleisen oder bei einem Polizeieinsatz ist die Bahn nicht verantwortlich und dementsprechend auch nicht zu Entschädigungen oder einer Erstattung verpflichtet. In solchen Fällen kannst Du also höchstens auf Kulanz hoffen. Anders sieht es hingegen bei Zugschäden oder Weichenstörungen aus. Diese liegen im Verantwortungsbereich der Bahn, wodurch Du einen Anspruch auf Entschädigung beziehungsweise Erstattung hast.