Die Module sind auf die Arbeit bei der Deutschen Rentenversicherung zugeschnitten und liegen schwerpunktmäßig in den Rechtswissenschaften, ergänzt um Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Geprüft wird in Klausuren, Fachgesprächen und Hausarbeiten, am Ende stehen Bachelorarbeit und Kolloquium.
Du bewirbst Dich nicht an der Hochschule, sondern bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland oder Westfalen - die Behörde wählt die Studenten selbst aus und stellt sie ein. Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife, eine uneingeschränkte Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Qualifikation nach BBiHZVO; zusätzlich musst Du die gesetzlichen Bedingungen für eine Verbeamtung erfüllen. Während des Studiums bist Du Beamter auf Widerruf oder Beschäftigter Deiner Einstellungsbehörde und bekommst Anwärterbezüge beziehungsweise eine Vergütung. Theorie- und Praxisphasen wechseln sich ab und umfassen je 18 Monate: studiert wird in Duisburg oder Münster, die Praxis läuft bei der Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf oder Westfalen in Münster. Los geht es einmal im Jahr am 1. September, mit dem Abschluss erwirbst Du die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt.

