Inhaltlich arbeitest Du mit sozialwissenschaftlichen Methoden an konkreten Konfliktfeldern des Zusammenlebens. Grundlage der Analyse sind die Menschenrechte: Du untersuchst, wo Menschen benachteiligt oder ausgeschlossen werden, und entwickelst daraus Handlungsansätze, die Betroffene stärken und sozialen Wandel anstoßen sollen.
Über die Zulassung entscheidet eine Verfahrensnote, die aus der Abschlussnote Deines ersten Studiums und Deinem Ergebnis in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren gebildet wird - die Bachelornote allein genügt also nicht. Du kannst zwischen einer Variante in Teilzeit und einer verkürzten Vollzeitvariante über drei Semester wählen; beginnen kannst Du jeweils nur im Wintersemester. Ein Auslandsaufenthalt ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Mit dem Abschluss kannst Du anschließend promovieren.

