Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Bewerbung: 01.12. - 15.01. (hochschulweite Frist)
- Bewerbung aus der EU: 01.12. - 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.12. - 15.01.
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Du kombinierst die sonderpädagogische Fachrichtung Lernen mit einem Fach des Lehramts Sekundarstufe und der Grundbildung Deutsch oder Mathematik. Fachlich geht es um:
- Unterrichtsplanung, Differenzierung und das Erstellen von Förderplänen (ILEB)
- Interventionsmodelle bei Lern- und Verhaltensstörungen sowie Beratungsarbeit
- Testtheorie, Durchführung und Auswertung diagnostischer Verfahren und das Schreiben sonderpädagogischer Gutachten
Die Zulassung läuft über ein Punkteverfahren: Die Abiturnote wird in Punkte umgerechnet (1,0 = 15 Punkte, 4,0 = 0 Punkte) und mit drei multipliziert, dazu kommen bis zu 15 Punkte für außerschulisches Engagement - höchstens 60 Punkte insgesamt. Parallel bewirbst Du Dich automatisch im getrennten Verfahren nach Wartesemestern. In der Fachrichtung Lernen erhielten im SoSe 2024, WS 2024/25 und SoSe 2025 alle Bewerber einen Platz; im WS 2023/24 lag die Grenze für das Lehramt Sonderpädagogik nach dem Nachrücken bei 20 Punkten. Du kannst zum Winter- und zum Sommersemester anfangen. Wer als Sonderschullehrer arbeiten will, braucht danach zwingend den Master und den Vorbereitungsdienst; ein Erweiterungsstudium gibt es derzeit nicht.

