Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Bewerbung: 01.12. - 15.01. (hochschulweite Frist)
- Bewerbung aus der EU: 01.12. - 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.12. - 15.01.
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Du studierst drei Bereiche parallel: die sonderpädagogische Fachrichtung Emotionale und soziale Entwicklung, ein Fach des Lehramts Sekundarstufe und eine Grundbildung in Deutsch oder Mathematik. Fachlich geht es um:
- Unterrichtsgestaltung am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) und in inklusiven Klassen
- Förderpläne und die individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB)
- psychologische Theorien und Interventionen bei Lern- und Verhaltensstörungen
- schulische Diagnostik bis zum Verfassen sonderpädagogischer Gutachten
Im Master kommen eine zweite sonderpädagogische Fachrichtung und zwei weitere Handlungsfelder hinzu.
Die Zulassung läuft über ein eigenes Punkteverfahren der Hochschule: Die Abiturnote wird in Punkte übersetzt (1,0 entspricht 15 Punkten, 4,0 null Punkten) und mit drei multipliziert, dazu kommen bis zu 15 Punkte für außerschulisches Engagement - maximal 60 Punkte. Zum Wintersemester 2024/25 reichten nach dem Nachrücken 22 Punkte, im Sommersemester 2024 und 2025 bekamen alle Bewerber einen Platz. Parallel dazu wirst Du automatisch in ein zweites Verfahren nach Wartezeit einbezogen; hier genügten vier Halbjahre. Studienstart ist im Winter- und im Sommersemester. Für den Lehrberuf brauchst Du anschließend noch ein Masterstudium und den Vorbereitungsdienst.

