Bewerbungsfristen
Sommersemester
- Bewerbung: 01.12. - 15.01. (hochschulweite Frist)
- Bewerbung aus der EU: 01.12. - 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.12. - 15.01.
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Du studierst drei Bereiche parallel: die sonderpädagogische Fachrichtung Geistige Entwicklung, ein Fach des Lehramts Sekundarstufe und eine Grundbildung in Deutsch oder Mathematik. Innerhalb der Fachrichtung geht es um
- Unterrichtsplanung für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und für inklusive Settings,
- Förderpläne und die individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB),
- Interventionsmodelle bei Lern- und Verhaltensstörungen sowie Beratungsarbeit,
- Diagnostik mit Testtheorie und dem Erstellen sonderpädagogischer Gutachten.
Die Zulassung läuft über ein Punktesystem: Deine Abiturnote wird in Punkte übersetzt (1,0 entspricht 15 Punkten, 4,0 null Punkten) und verdreifacht, dazu kommen bis zu 15 Punkte für außerschulisches Engagement - maximal 60 Punkte. Unabhängig davon gibt es eine zweite Auswahl nach Wartezeit, also nach Halbjahren seit dem Abitur; an beiden Verfahren nimmst Du automatisch teil, ohne dass Du das beantragen musst. Für die Fachrichtung Geistige Entwicklung lag die Grenze im Wintersemester 2024/25 bei 24 Punkten, im Sommersemester 2025 nach dem Nachrücken bei 13 Punkten. Du kannst zum Winter- und zum Sommersemester anfangen. Wer als Lehrkraft arbeiten will, braucht nach dem Bachelor noch ein Masterstudium und den Vorbereitungsdienst.

