Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: ab 01.06.
- Einschreibung: bis 30.09.
Sommersemester
- Bewerbung: ab 01.12.
- Einschreibung: bis 31.03.
Fachlich geht es um pädagogisch-therapeutische Konzepte für Schüler mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen. Dazu kommen:
- Unterstützte Kommunikation und Arbeit bei komplexer Behinderung
- Grundlagen der Heilpädagogik und medizinische Grundlagen
- Lernstands- und Entwicklungsdiagnostik
- Förderplanung und innere Differenzierung im Unterricht
- forschungsmethodische Grundlagen
Im Lehramt Sonderpädagogik studierst Du zwei Förderschwerpunkte. Körperliche und motorische Entwicklung ist dabei nur als zweiter Schwerpunkt wählbar und macht den kleineren Teil des 180-LP-Bachelors aus. Der Schwerpunkt selbst ist nicht zulassungsbeschränkt: Nach fristgerechter Anmeldung über KLIPS 2.0 bekommst Du direkt ein Zulassungsangebot, ein Auswahlverfahren gibt es nicht - für das zweite Fach Deiner Kombination kann jedoch ein NC gelten. Ein Studienstart ist zum Winter- und zum Sommersemester möglich.
Zwei Praxisphasen sind Pflicht: das Eignungs- und Orientierungspraktikum und das Berufsfeldpraktikum. Für den späteren Vorbereitungsdienst verlangt die Lehramtszugangsverordnung NRW Nachweise über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen; die kannst Du auch während des Studiums erwerben. Wer seine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die abweichenden Regelungen beim International Office klären.

