Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 01.10.
- Bewerbung aus der EU: bis 01.10.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 01.10.
- Einschreibung: bis 01.10.
Die rechtspsychologische Begutachtung wird in drei Feldern aufgebaut:
- Aussagebegutachtung
- Familienrechtsbegutachtung
- Straffälligenbegutachtung, dazu Methoden der Kriminaltherapie
Daneben stehen psychologische Diagnostik, klinische Störungs- und Verfahrenslehre sowie Forschungsmethoden und Evaluation.
Über die Aufnahme entscheiden die Bachelornote und ein persönliches Bewerbungsgespräch, in dem unter anderem kommunikative Fähigkeiten, Belastbarkeit und wissenschaftliches Interesse eingeschätzt werden; für das Gespräch zahlst Du 30 €. Voraussetzung ist ein Psychologie-Bachelor oder ein Abschluss mit mindestens 90 ECTS aus psychologischen Fächern, darunter Statistik und Methodenlehre. Ein Praktikum im Umfang von 450 Arbeitsstunden ist Pflicht. Gemeinsam mit dem M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie lässt sich das Studium als Kombimaster anlegen - zwei staatlich anerkannte Masterabschlüsse in drei Jahren. Passt Dein Bachelorabschluss, kannst Du anschließend die psychotherapeutische Approbationsausbildung nach alter Ausbildungsordnung anschließen; das prüft das LaGeSo im Einzelfall.
Zahlen musst Du nur für die vier Semester der Regelstudienzeit, danach fallen 50 € Verwaltungsgebühr pro Monat an. Wer fertig ist, kann direkt in das zweite Studienjahr des berufsbegleitenden M.Sc. Rechtspsychologie einsteigen und diesen Abschluss in einem weiteren Jahr erwerben.

