Noch keine Bewertungen
Inhaltlich arbeitest Du mit psychodiagnostischen Verfahren und erstellst psychologische Gutachten und Behandlungspläne. Die Störungs- und Verfahrenslehre deckt mehrere Therapierichtungen ab:
- Verhaltenstherapie
- psychodynamische Verfahren
- Traumatherapie
- systemische Therapie
Dazu kommen berufsqualifizierende Praktika als fester Teil des Curriculums.
Am Ende des Studiums steht die Approbationsprüfung zur psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum psychologischen Psychotherapeuten. Voraussetzung für die Bewerbung ist ein Psychologie-Bachelor mit 180 ECTS, dessen Module die in der Approbationsordnung vorgeschriebenen Inhalte abdecken - fehlen diese Nachweise, reicht der Abschluss allein nicht. Ausgewählt wird nach der Bachelor-Note, wobei der Nachweis bestimmter erbrachter Leistungen („Bonierung") die für das Verfahren angesetzte Note verbessert; die dafür maßgeblichen Punkte regelt § 32 der Studien- und Fachprüfungsordnung. Der Start ist nur im Wintersemester möglich, in Vollzeit oder Teilzeit.

