Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 07.05. - 15.06.
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Inhaltlich arbeitest Du an drei Strängen:
- wissenschaftliche Methodologie
- diagnostische Verfahren der klinischen Psychologie
- Durchführung psychotherapeutischer Interventionen
Dazu kommt ein Praktikum in der Psychotherapieforschung.
Zur Bewerbung gehören Nachweise über das Orientierungspraktikum (§ 14 PsychThApprO) und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (§ 15 PsychThApprO) sowie über mindestens 20 Stunden Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Studien. Hast Du im Bachelor mindestens 6 ECTS in Gesundheitspsychologie erworben, verbessert sich Deine Verfahrensnote um 0,2 Punkte. Dein Bachelorstudium muss mindestens drei Jahre gedauert haben, universitär gewesen sein und den Vorgaben des § 9 PsychThG entsprechen - zugelassen sind Psychologie und äquivalente Fächer. Der Start ist nur zum Wintersemester möglich.
Während des Studiums absolvierst Du 600 Stunden berufsqualifizierende Tätigkeit: 450 Stunden stationär oder teilstationär in Übungspraktika von jeweils mindestens sechs Wochen und 150 Stunden in der ambulanten Versorgung. Der Abschluss erfüllt die Voraussetzungen für die staatliche Prüfung zur Approbation als Psychotherapeut nach dem 2020 novellierten PsychThG. Anschließend kannst Du in den Promotionsstudiengang „Klinische Psychologie, Neuropsychologie und Psychotherapie" gehen, der die Therapieausbildung mit der Promotion verbindet.

