Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.04. - 15.05.
- Bewerbung aus der EU: 01.04. - 15.05.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.04. - 15.05.
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Das Studium verbindet Forschungsmethoden mit angeleiteter Behandlungspraxis. Inhaltlich geht es um:
- spezielle Störungslehre und Verfahrenslehre der Psychotherapie
- Anwendung von Psychotherapie mit begleiteten Behandlungen (BQT II und BQT III)
- wissenschaftliche Vertiefung und Forschungsmethoden
- Gesundheitspsychologie
Die Auswahl läuft über ein Punktesystem statt über eine Notengrenze: Ausgangspunkt ist die Abschluss- oder bisherige Durchschnittsnote des Bachelors, dazu kann freiwillig das Ergebnis des Zulassungstests für die Mannheimer Psychologie-Master kommen, der einmal jährlich stattfindet und nur im jeweiligen Bewerbungsjahr zählt. Bis zu 20 Zusatzpunkte gibt es für studienrelevante Qualifikationen - berufspraktische Erfahrung bringt maximal 10 Punkte, Konferenzbeiträge bis zu 10, eine Peer-Review-Publikation bis zu 20. Voraussetzung ist ein Bachelor in Psychologie, der die berufsrechtlichen Anforderungen nach PsychThG und PsychThApprO erfüllt, mit mindestens 180 ECTS von einer Universität oder gleichgestellten Hochschule; ein Studienstart ist nur zum Wintersemester möglich.
Der Master führt zur Approbation: Nach dem Abschluss kannst Du die Zulassung zur Approbationsprüfung als Psychotherapeut beantragen, die berufsrechtliche Anerkennung hat das Landesprüfungsamt Baden-Württemberg 2023 erteilt. Die berufsqualifizierende Tätigkeit III in der angewandten Praxis der Psychotherapie ist Pflicht und findet im (teil-)stationären und im ambulanten Bereich statt; dafür wird der Jahrgang in Teilgruppen aufgeteilt, die Plätze sichern Kooperationen mit psychotherapeutischen Einrichtungen. Ein oder zwei Auslandssemester sind möglich, verlängern das Studium aber in jedem Fall.

