Juristische Grundlagen stehen neben nachrichtendienstlichem Handwerk:
- Beamtenrecht, Staatsrecht und Verwaltungsrecht
- Operative Aufklärung, Observation und nachrichtendienstliches Verhalten
- Nachrichtendienstliche Technik
- Internationale Politik und Verfassungsschutz
Bewerber richten ihre schriftliche Bewerbung direkt an den Fachbereich Nachrichtendienste - Abteilung Bundesnachrichtendienst; über die Aufnahme entscheidet ein Auswahlverfahren mit Eignungsprüfung. Das erste Semester absolvierst Du als gemeinsames Grundstudium mit den Anwärtern des Verfassungsschutzes am Zentralbereich der Hochschule des Bundes, das Hauptstudium ebenfalls zusammen mit dem Verfassungsschutz am Fachbereich Nachrichtendienste. Im Praxissemester arbeitest Du am Hauptdienstort Berlin, ein Einsatz in einer der Außenstellen des Bundesnachrichtendienstes in Deutschland ist möglich. Der Studienbeginn ist zum Sommer- und zum Wintersemester möglich.

