Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Einschreibung: bis 15.09. (hochschulweite Frist)
Sommersemester
- Bewerbung: bis 15.01. (hochschulweite Frist)
- Bewerbung aus der EU: bis 15.01. (hochschulweite Frist)
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.01. (hochschulweite Frist)
- Einschreibung: bis 15.03. (hochschulweite Frist)
Musik wird aus mehreren Richtungen bearbeitet - historisch und ethnologisch, theoretisch und ästhetisch, technologisch sowie naturwissenschaftlich. Konkret arbeitest Du unter anderem an:
- historischer und ethnologischer Musikforschung
- Theorie, Ästhetik und Rezeption von Musik
- elektroakustischer Komposition sowie Jazz, Pop, Folk und Neuer Musik
- kognitions- und neurowissenschaftlichen Untersuchungen musikalischen Verhaltens
Im Ergänzungsmodul entscheidest Du zwischen einem Mobilitätsteil, einem Praxisteil oder weiteren Lehrveranstaltungen des Fachs beziehungsweise der Fakultät.
Für das Fach Musikwissenschaft selbst gibt es keine Zulassungsbeschränkung; wählst Du die Variante mit zwei Fächern, kann das zweite Fach jedoch beschränkt sein. Du kannst den Master als Ein-Fach- oder als Zwei-Fach-Studium aufnehmen, und zwar zum Winter- wie zum Sommersemester. Vorausgesetzt wird ein Bachelor in einem der Fächer, die die Masterzulassungsordnung auflistet, unter Umständen zusätzlich ein Sprachnachweis.

