Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.05. - 15.07.
- Bewerbung aus der EU: 01.05. - 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.05. - 15.06.
Es geht um die Geschichte und die theoretischen Grundlagen der Menschenrechte, um deren Festschreibung in Abkommen und Verfassungen, um sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden sowie um juristische Argumentation und die Kommunikation über Menschenrechte. Im dritten Semester wählst Du zwei von drei Schwerpunktmodulen:
- Arbeit, Wirtschaft und Diversity
- Migration
- Kommunikation
Für die Zulassung brauchst Du ein Bachelor- oder LL.B.-Studium von mindestens sechs Semestern, in dem Du sozialwissenschaftliche oder rechtswissenschaftliche Inhalte im Umfang von mindestens 40 ECTS belegt hast. Dazu kommen ein Nachweis Deiner Englischkenntnisse (TOEFL iBT ab 79 Punkten oder Niveau B2) und ein Motivationsschreiben. Zugelassen sind unter anderem Abschlüsse in Sozial-, Politik-, Rechts-, Kommunikations-, Wirtschafts- und Kulturwissenschaften sowie Philosophie und Sozialer Arbeit. Ein mehrwöchiges Praktikum in einer Einrichtung, die mit Menschenrechtsfragen arbeitet, ist Pflicht. Der Start ist nur im Wintersemester möglich.
