Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.05. - 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 15.02. - 01.04.
Der fachliche Kern liegt auf Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen:
- Diagnostik nach den aktuellen Klassifikationssystemen
- störungsspezifische und störungsübergreifende Psychotherapieverfahren
- Fallkonzeption und Therapieplanung
- klinische Neuropsychologie
- fortgeschrittene Statistik, Forschungsmethoden und die Evaluation psychologischer Interventionen
Über die Zulassung entscheidet ausschließlich die Bachelornote, aus der eine Rangreihe gebildet wird - Empfehlungsschreiben oder ein Freiwilligendienst zählen nicht, und ein Losverfahren gibt es nicht. Wer das Modul „Neuropsychologie - Störungslehre und Diagnostik" mit mindestens 6 KP belegt hat, bekommt 0,3 Notenpunkte auf den Durchschnitt angerechnet. Bewerben kannst Du Dich schon mit einem vorläufigen Zeugnis, sobald Du 150 ECTS gesammelt hast.
Zwei berufsqualifizierende Tätigkeiten sind Pflicht: BQT 2 mit 15 KP und BQT 3 mit 20 KP, absolviert unter anderem an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des UKSH Campus Lübeck und an weiteren Therapieeinrichtungen. Der Master ist nach dem Psychotherapeutengesetz anerkannt und berechtigt zur Approbationsprüfung. Vorausgesetzt wird ein Bachelor in Psychologie oder einem verwandten Fach.

