Sonstige Förderung

Studentenwerk SH – Geburtsbeihilfe

Angaben Sonstige Förderung

Höhe
130 €
einmalig
Ramona López
beratung.ki@studentenwerk.sh
0431 8816 299

Die Geburtsbeihilfe des Studentenwerks Schleswig-Holstein

Als Student mit einem neugeborenen Kind kannst Du beim Studentenwerk Schleswig-Holstein eine Geburtsbeihilfe in Höhe von 130 € beantragen, wenn Du besonders bedürftig bist. Die Förderung hilft Dir dabei, die Aufwendungen für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung abzudecken.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Schleswig-Holstein immatrikuliert.
  2. Famile: Du hast ein neugeborenes Kind.
  3. Bedürftigkeit: Du bist finanziell bedürftig, hast ein geringes Einkommen und kein Vermögen bzw. keine Rücklagen zur Verfügung.

Die Bewerbung

Reiche den Antrag für die Beihilfe innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes beim Studentenwerk Schleswig-Holstein ein. Bei Fragen zur Antragstellung kannst Du Dich an die Beratung Studentisches Leben wenden.

40.000 €
für Dein Studium.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Antragsformular
  2. Studienbescheinigung für das Semester der Geburt
  3. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

Die perfekte Stipendienbewerbung

Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.

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