Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 15.06. - 30.09.
- Bewerbung aus der EU: 15.06. - 30.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.04. - 15.07.
- Einschreibung: 15.06. - 30.09.
Grundlage sind die Grundkurse in Privatrecht, Staatsrecht und Strafrecht, dazu Übungen zur Fallbearbeitung. Später kommen unter anderem hinzu:
- besonderes Verwaltungsrecht mit Bau-, Polizei- und Kommunalrecht
- Haftungsrecht
- Zivil- und Strafprozessrecht
- einer von 26 Schwerpunktbereichen - darunter „Ausländisches Recht", den Du an einer Partnerhochschule im Ausland absolvieren kannst
Die Einschreibung ist ohne Numerus clausus möglich, aber nur zum Wintersemester und mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder dem EWR. Die Erste Juristische Prüfung setzt sich aus der staatlichen Prüfung und der universitären Prüfung im gewählten Schwerpunktbereich zusammen; letztere macht 30 % der Gesamtnote aus. Zur Vorbereitung bietet die Fakultät einen einjährigen Examenskurs ohne Gebühren an, mit Probeexamina und Einzelcoachings. Parallel zum Staatsexamen kannst Du in Kooperation mit der University of London einen englischen Bachelor of Laws (LL.B.) oder ein Certificate of Higher Education in Common Law erwerben.

