Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.07.
Sommersemester
- Bewerbung: bis 15.01.
- Bewerbung aus der EU: bis 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.01.
Die Pflichtfächer umfassen Zivilrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Strafrecht, jeweils mit den rechtshistorischen und methodischen Grundlagen. Im Grundstudium steht die Zwischenprüfung, im Hauptstudium wählst Du einen von 16 Schwerpunktbereichen, darunter:
- Unternehmensrecht
- Steuerrecht
- Kriminologie
- Recht der Digitalisierung
Fremdsprachenkenntnisse musst Du nachweisen - ein Auslandssemester ist einer der möglichen Wege dafür.
Die Plätze werden zu 20 % über die Abiturbestenquote und zu 80 % über eine Eignungsquote vergeben, in der neben der Abiturnote bis zu sechs Wartezeitsemester angerechnet werden; die Bewerbung läuft über das Dialogorientierte Serviceverfahren, feste Grenzwerte gibt es nicht. Während der vorlesungsfreien Zeiten absolvierst Du drei Monate praktische Studienzeiten in Rechtspflege und Verwaltung. Die Erste Prüfung setzt sich aus der staatlichen Pflichtfachprüfung mit 70 % und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 % zusammen. Studienbegleitend kannst Du nach § 66 Abs. 1a HG NRW zusätzlich einen integrierten Bachelorgrad erwerben.

