Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.07.
Zwei Pflichtmodule führen in das deutsche Recht ein: „Grundlagen des Rechts" sowie „Juristische Terminologie, Methode und Berufsbefähigung". Dazu wählst Du eine von 15 Kompetenzeinheiten als Schwerpunkt, zum Beispiel:
- Deutsches Zivil- und Unternehmensrecht
- Wettbewerb und Immaterialgüterschutz
- Staat und Steuern
- Kriminologie und internationales Strafrecht
- Medienrecht
- Digitalisierung
Zugelassen wird nur, wer sein juristisches Studium im Ausland abgeschlossen hat - entweder mit einem rechtswissenschaftlichen Bachelor über 240 Credits oder mit einem Abschluss, der der deutschen Ersten Prüfung entspricht. Dazu kommt ein Deutschnachweis auf DSH-2- oder DSH-3-Niveau beziehungsweise ein gleichwertiges Zertifikat. Die Bewerbung läuft in zwei Schritten: zuerst die Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist, danach die eigentliche Bewerbung über KLIPS 2.0. Über die Platzvergabe entscheidet allein der Notendurchschnitt des ersten juristischen Abschlusses; welcher Durchschnitt reicht, ergibt sich jedes Jahr neu aus Bewerberzahl und Platzangebot. Wer als im Ausland graduierter Jurist an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät promovieren möchte, weist nach ihrer Promotionsordnung in der Regel diesen Abschluss vor.

