Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 31.08.
- Bewerbung aus der EU: bis 15.08.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.08.
- Einschreibung: bis 15.08.
Fachlich geht es um das Recht des Geistigen Eigentums auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene:
- Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht
- Marken- und Designrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Lizenzvertragsrecht
Der Unterricht läuft in Blöcken am Wochenende: freitags von 15:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 17:00 Uhr. Pro Jahrgang werden höchstens 25 Studenten aufgenommen, der Start ist nur zum Wintersemester möglich; wer mehr Zeit braucht, kann das Studium auf vier Semester verteilen. Mit dem Abschluss kannst Du die theoretischen Kenntnisse nachweisen, die für den Fachanwaltstitel „Gewerblicher Rechtsschutz" verlangt werden.
Voraussetzung ist ein qualifiziertes juristisches Examen - mindestens das Erste Juristische Staatsexamen oder ein vergleichbarer ausländischer Abschluss - zusammen mit Berufserfahrung; in manchen Fällen wird zusätzlich eine überdurchschnittliche Seminarleistung verlangt. Über die Aufnahme entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.

