Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.06. - 01.09. (hochschulweite Frist)
- Bewerbung aus der EU: 01.06. - 15.08. (hochschulweite Frist)
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.06. - 15.08. (hochschulweite Frist)
- Einschreibung: 01.06. - 01.09. (hochschulweite Frist)
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Du vertiefst deutsches und europäisches Recht in einem Rechtsgebiet, das Du selbst festlegst. Mindestens eine Veranstaltung muss aus dem deutschen Privatrecht, dem öffentlichen Recht oder dem Strafrecht kommen.
Voraussetzung ist ein im Ausland abgeschlossenes volles juristisches Universitätsstudium, das dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studium gleichwertig ist, dazu ausreichende Deutschkenntnisse. Eine Auswahl findet nicht statt, der Einstieg ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich. Pro Semester belegst Du 12 Semesterwochenstunden. Zum Abschluss brauchst Du fünf Leistungsnachweise, die Magisterarbeit und ein mündliches Kolloquium; über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Dekan gemeinsam mit Deinem Studienbetreuer.

