Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Einschreibung: 01.08. - 15.09. (hochschulweite Frist)
- Bewerbung: bis 15.02.
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Das Studium verbindet erbrechtliche Gestaltung mit Steuer- und Betriebswirtschaftsthemen:
- materielles Erbrecht, Testaments- und Erbvertragsgestaltung, Testamentsvollstreckung
- Erbschaft- und Schenkungsteuer samt Verfahrensrecht, Unternehmenssteuerrecht
- Unternehmensbewertung, Buchführung und Bilanzierung
- Stiftungen, Family Office und Family Governance
- Internationales Privat-, Erb- und Steuerrecht
- Nachfolgeprozesse in Unternehmen und Mediation in Familienunternehmen
Ohne juristisches Erststudium kommst Du nur mit rechtswissenschaftlichen Grundkenntnissen hinein oder über den kostenlosen Vorschaltkurs „Einführung Zivilrecht" - dessen Klausur musst Du bestehen, sonst gibt es keine Zulassung. Verlangt werden außerdem mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung und ein Abschluss, der Dich in die obere Hälfte Deines Jahrgangs stellt; bei Diplom-, Bachelor- oder Masterabschlüssen auch aus anderen Fachrichtungen sind 240 ECTS nötig. Es gibt 40 Plätze, die ersten 30 davon vergibt die Universität nach Eingang der Bewerbung. Der Unterricht findet in einer Einführungswoche und 14 Blockveranstaltungen statt, an bis zu fünf davon kannst Du online teilnehmen. Mit dem Abschluss erfüllst Du zugleich die theoretischen Anforderungen für die Fachanwaltschaft für Erbrecht beziehungsweise für den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).

