Kinderbetreuungskostenzuschuss für Studierende mit Kind an der WWU Münster
Du hast Anspruch auf einen Kinderbetreuungskostenzuschuss, wenn Du Student an der Uni Münster bist und mindestens ein Kind hast. Es werden maximal 9 € je Betreuungsstunde und maximal 150 € pro Semester und studierendem Elternteil gewährt. Bist Du alleinerziehend erhältst du maximal 300 € pro Semester – unabhängig davon, wie viele Kinder Du hast.
Der Kinderbetreuungskostenzuschuss ist dafür da, um Betreuungsengpässe in Schließ- und Randzeiten abzudecken – also beispielsweise während Lernphasen, dem Besuch von Lehrveranstaltungen, Schließzeiten der Regelbetreuung oder Notfällen.
Die Auswahlkriterien
Elternteil: Du hast mindestens ein Kind.
Student: Du bist eingeschriebener oder promovierender Student an der WWU.
Job: Du gehst keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach.
Beratung: Du hast eine Beratung durch das Büro für Gleichstellung in Anspruch genommen.
Antragsstellung: Du hast den Antrag zu Beginn des Semesters gestellt.
Die Bewerbung
Sende Deinen Antrag und die benötigten Unterlagen per E-Mail an das Büro für Gleichstellung der WWU Münster.
40.000 €
für Dein Studium.
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