Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Einschreibung: 01.08. - 15.09. (hochschulweite Frist)
Sommersemester
- Bewerbung: bis 15.02.
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Der Stoff deckt das Arbeitsrecht in der Breite ab, die die Fachanwaltschaft verlangt:
- Individual- und kollektives Arbeitsrecht, Verfahrensrecht vor den Arbeitsgerichten
- Sozialversicherungsrecht, betriebliche Altersversorgung, Datenschutz und Compliance
- Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen und in der Unternehmenskrise
- Vertragsgestaltung, Verhandlungsführung und Mediation
- Legal Tech
Die Präsenzzeit beschränkt sich auf eine Einführungswoche und 14 Blockveranstaltungen, von denen Du bis zu fünf online besuchen kannst. Zum Abschluss kommen die theoretischen Kenntnisse hinzu, die für den Fachanwaltstitel Arbeitsrecht nachzuweisen sind. Zugelassen wirst Du mit erster und/oder zweiter juristischer Prüfung oder mit einem Abschluss einer anderen Fachrichtung, etwa in Ökonomie, sofern dieser mindestens 240 ECTS umfasst und zur besseren Hälfte des Jahrgangs gehört; dazu kommt mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung. Wer nicht juristisch vorgebildet ist, weist rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse nach oder belegt den Vorschaltkurs und schreibt dort eine Klausur. Pro Studienjahr werden sechs Teilstipendien vergeben, die 25 % der Studiengebühr abdecken.

