Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.05. - 30.09.
- Bewerbung aus der EU: 01.05. - 30.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.05. - 30.09.
- Einschreibung: 01.08. - 31.08.
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Die Grundlagen kommen aus Recht, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, dazu juristische Konfliktlösung sowie Kommunikation und Beratung. Bei der Bewerbung entscheidest Du Dich für eine von zwei Varianten:
- Sozialrecht
- Migration und Recht (ab dem Wintersemester 2025/26) - unter anderem Mobilität und Arbeitsmigration, Flüchtlingsschutz, Familienzusammenführung, Integration und Einbürgerung
Ohne Studienvertrag mit einem Praxispartner kommst Du nicht in den Studiengang - der Vertrag ist Zulassungsvoraussetzung, und der Betrieb muss einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule haben. Bewerben musst Du Dich dort in der Regel ein Jahr vor Studienbeginn, häufig mit einem eigenen Auswahlverfahren des Praxispartners. Seitens der Hochschule gibt es keine Zulassungsbeschränkung, verlangt wird die Hochschulzugangsberechtigung. Der Praxispartner zahlt in der Regel eine monatliche Vergütung.
Theoriephasen am Campus wechseln sich mit Praxisphasen beim Partner in der vorlesungsfreien Zeit ab. Dazu kommt ein Praxissemester im 5. Semester.
