Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: 01.12. - 15.05.
- Bewerbung: 01.06. - 15.09.
- Bewerbung aus der EU: 01.12. - 15.05.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.12. - 15.03.
Sommersemester
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: 01.09. - 15.01.
- Bewerbung: 01.12. - 15.03.
- Bewerbung aus der EU: 01.09. - 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.09. - 15.11.
Fachlich geht es durchgehend um Recht des Geistigen Eigentums, jeweils in nationaler, europäischer und internationaler Perspektive:
- Urheber-, Marken- und Patentrecht
- Wettbewerbs- und Datenrecht
- Rechtsfragen zu neuen Technologien, Multimedia und Internet
Das Studium lässt sich vollständig auf Englisch absolvieren. Ein Modul zum deutschen Recht des Geistigen Eigentums wird auf Deutsch gelehrt, begleitend gibt es in Dresden Deutschkurse.
Vor der eigentlichen Studienbewerbung musst Du bei der Fakultät ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen, zu dem auch ein Eignungsgespräch gehören kann. Verlangt werden ein juristischer Hochschulabschluss - bei nichtjuristischem Abschluss der Nachweis ausreichender Rechtskenntnisse -, in der Regel ein Jahr einschlägige Berufstätigkeit und Englisch auf Niveau B2+. Ein vierwöchiges Praktikum ist Pflicht; ein Auslandssemester ist freiwillig und unter anderem in Exeter, London, Prag, Straßburg, Szeged, Seattle, Tallinn, Tokio oder Krakau möglich, wobei für Straßburg (CEIPI) Französisch auf B2-Niveau nachzuweisen ist. Studienstart ist im Winter- und im Sommersemester möglich, und wer im Wintersemester an einer Partneruniversität studiert, zahlt unter Umständen weniger. Mit dem Abschluss erwirbst Du die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

