Fachlich geht es um Diagnostik und Förderung von Menschen mit Behinderung sowie um die Umsetzung des Inklusionsgebots der UN-Behindertenrechtskonvention. Dazu kommen konkrete Arbeitsformen und Rechtsgrundlagen:
- Musik-, Kunst-, Spiel- und Sexualpädagogik
- Gebärdensprache
- tiergestützte Angebote
- Frühförderung
- Sozial- und Verwaltungsrecht
Vor Studienbeginn musst Du ein mindestens zwölfwöchiges Praktikum in einer anerkannten Einrichtung des Sozial- oder Gesundheitswesens absolviert haben. Die Aufnahme läuft über ein persönliches Gespräch zur Motivation; dabei wird auch geprüft, ob bereits erworbene Qualifikationen wie eine Erzieherausbildung angerechnet werden und sich die Studienzeit dadurch verkürzt. Der Zugang steht auch beruflich Qualifizierten ohne Abitur nach § 11 BerlHG offen.
Am Campus bist Du nur eine Woche pro Monat, die übrigen Studienzeiten liegen an drei Tagen pro Woche. Das Studium endet mit einem Praxissemester, das Du bei einer bestehenden Anstellung als Heilpädagoge in Deiner eigenen Einrichtung ableisten kannst. Du kannst den Abschluss in sechs Semestern machen oder in neun Semestern zusätzlich den Bachelor Frühe Hilfen & Frühförderung erwerben. Die staatliche Anerkennung als Heilpädagoge nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) kannst Du im Anschluss beantragen.

