Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.06. - 15.07.
Fachlich geht es um die Organisation von Versorgung, nicht um die Behandlung selbst:
- Aufbau des Gesundheitssystems, Public Health, Ethik und Sozialrecht
- Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement
- Personalführung und Organisationsentwicklung
- Versorgungskonzepte für chronische Erkrankungen
- evidenzbasiertes Arbeiten, dazu ein Fachprojekt und die Bachelorarbeit
Ohne staatlich anerkannte Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf kommst Du nicht hinein: Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflege, Altenpflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hebammenkunde, (zahn)medizinische Fachangestellte, Notfallsanitäter, Diätassistenz sowie OTA und ATA. Den Nachweis darüber kannst Du bis zum Ende des ersten Semesters nachreichen. Die Hochschulzugangsberechtigung lässt sich auch über einen Meister- oder Fachwirtabschluss oder den Hochschulzugang für Berufstätige nach § 38 HmbHG erbringen.
Der Start ist nur im Wintersemester möglich. Nach Abzug der Vorabquoten gehen 90 % der Plätze an die Bewerber mit den besten Abiturnoten, 10 % nach Wartezeit - in den Wintersemestern 2024/25 und 2025/26 wurden alle zulassungsberechtigten Bewerber angenommen. Das Studium ist auf Berufstätige zugeschnitten, formal aber als Vollzeitstudiengang geführt. Im dritten und vierten Semester absolvierst Du eine Praxisphase, die durch begleitende Reflexion ausgewertet wird.

