Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.06. - 21.09.
- Einschreibung: 01.06. - 21.09.
Der Förderschwerpunkt behandelt Verhaltensstörungen von der Entstehung bis zur Förderplanung:
- Theorien und Modelle zur Entstehung von Verhaltensstörungen
- Arbeit mit diagnostischen Verfahren
- Verfassen sonderpädagogischer Gutachten, auf denen die Förderplanung aufbaut
- Fördermaßnahmen entwickeln und ihre Wirkung überprüfen
- Prävention, etwa durch Resilienzförderung
Zusätzlich kannst Du ein Profilstudium absolvieren, das mit einem Zertifikat abschließt, oder ein Erweiterungsstudium aufnehmen - dafür ist ein Beratungsgespräch vorgeschrieben.
Das Fach ist Teil des Lehramts für sonderpädagogische Förderung und wird mit einem zweiten Förderschwerpunkt, einem Lernbereich (Sprachliche oder Mathematische Grundbildung) und einem weiteren Unterrichtsfach kombiniert. Wer Emotionale und soziale Entwicklung wählt, studiert Lernen als zweiten Förderschwerpunkt - andere Kombinationen sind hier nicht vorgesehen. Bis zur Bachelorarbeit musst Du Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Zwei Praktika sind Pflicht: ein Eignungs- und Orientierungspraktikum über 25 Tage und ein Berufsfeldpraktikum von mindestens vier Wochen beziehungsweise 160 Zeitstunden. Ein Auslandsaufenthalt ist freiwillig, außer Du wählst Englisch als Unterrichtsfach - dann schreibt die Prüfungsordnung mindestens drei Monate vor.

