Mit dem Sachsenstipendium unterstützt der Freistaat Sachsen Lehramtsstudenten, die nach dem Studium ihr Referendariat in einer Region mit großem Lehrermangel machen wollen. Dresden, Leipzig und die direkt angrenzenden Gemeinden zählen nicht zu diesen Bedarfsregionen. Du bekommst 300 € im Monat, die Du nicht zurückzahlen musst, solange Du Deine Pflichten erfüllst. Die Zahlung beginnt frühestens im 5. Fachsemester und läuft bis zum Ende der Regelstudienzeit.
In begründeten Ausnahmefällen kannst Du eine Verlängerung um ein Semester beantragen. Unterbrichst Du Dein Studium, etwa wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit, ruht die Zahlung währenddessen. Auch ein Teilzeit- oder Zweitstudium kann gefördert werden. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus passt die Liste der förderfähigen Lehramtsstudiengänge an den Bedarf an und veröffentlicht sie gesondert.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bewilligt das Geld und zahlt es aus. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), Regionalstelle Sachsen, organisiert gemeinsam mit den lehrerausbildenden Hochschulen das Begleitprogramm „Perspektive Land". Dazu gehören:
Das Begleitprogramm endet mit dem Abschluss des Referendariats. Fängst Du danach an, in einer Bedarfsregion zu unterrichten, wirst Du auch beim Berufseinstieg weiter begleitet.
Mit dem Stipendium gehst Du Verpflichtungen ein: Du sollst Dein Studium möglichst ohne Unterbrechung in der Regelstudienzeit abschließen. Zweimal im Jahr, im März und im September, schickst Du der SAB eine Studienbescheinigung und einen Nachweis über Deinen Studienverlauf.
Spätestens sechs Monate nach dem Examen bewirbst Du Dich beim Landesamt für Schule und Bildung um einen Referendariatsplatz. Das Referendariat absolvierst Du in Deiner gewählten Bedarfsregion. Danach reichst Du innerhalb von drei Monaten einen kurzen Bericht und eine Kopie Deines Staatsexamenszeugnisses ein.
Brichst Du das Studium ab, wechselst in einen nicht geförderten Studiengang, fällst endgültig durch die Prüfung oder machst Dein Referendariat außerhalb der Bedarfsregion, zahlst Du das gesamte Stipendium zurück. Dazu kommen Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Eine Ratenzahlung ist möglich.
Laut einer Pressemitteilung des Freistaates sollst Du außerdem so viele Schulhalbjahre in einer Bedarfsregion arbeiten, wie Du Semester gefördert wurdest. In der Förderrichtlinie steht diese Bindung allerdings nicht.
Du bewirbst Dich jeweils für das kommende Wintersemester, spätestens drei Monate vor dessen Beginn. Die Bewerbungsphase liegt im Frühsommer. Dafür füllst Du einen Online-Bewerbungsbogen aus und schickst Deine Unterlagen per E-Mail an das Programm.
Die Auswahl läuft in zwei Stufen: Kommst Du mit Deiner schriftlichen Bewerbung in die engere Wahl, wirst Du zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Danach entscheidet das Landesamt für Schule und Bildung über Deine Aufnahme.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.