Sonstige Förderung

PH Gmünd – Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

Angaben Sonstige Förderung

Deadline
15. Oktober
15. April
Höhe
500 €
einmalig
Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
Büro für Gleichstellung & Familie
gleichstellungsbuero@ph-gmuend.de
07171 983 0

Der Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten an der PH Gmünd

Die PH Gmünd vergibt finanzielle Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten an Studenten mit Kindern, die sich in einer besonders arbeitsintensiven Phase des Studiums befinden. Der Zuschuss beträgt 500 € pro Person pro Kalenderjahr. Der Zuschuss soll eine phasenweise zusätzliche Kinderbetreuung ermöglichen. Zuschüsse können generell nur rückwirkend ausgezahlt werden, d.h. erst nachdem die Kinderbetreuung bereits gezahlt wurden.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an der PH Schwäbisch Gmünd immatrikuliert.
  2. Studienphase: Du befindest Dich in einer besonders arbeitsintensiven Phase des Studiums wie z.B. Praktikum, Auslandsaufenthalt, Endphase und benötigst daher zusätzliche Kinderbetreuung.
  3. Familie: Du hast ein Kind oder mehrere Kinder, die nicht älter als 14 Jahre sind.

Die Bewerbung

Schicke das ausgefüllte Antragsformular per E-Mail an das Büro für Gleichstellung & Familie. Das Formular steht auf der Seite des Büros für Gleichstellung & Familie zur Verfügung.

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Bewerbungsunterlagen

  1. Antragsformular

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