Sonstige Förderung

Gemeinde Wildau – Begrüßungsgeld für Studenten

Angaben Sonstige Förderung

Deadline
31. Dezember
30. Juni
Höhe
50 €
einmalig
Begrüßungsgeld für Studenten
Kerstin Schmidt | Wenke Brömme
einwohnermeldeamt@wildau.de
03375 505 465

Das Begrüßungsgeld der Gemeinde Wildau

Die Gemeinde Wildau zahlt Dir ein Begrüßungsgeld von 50 € pro Semester, wenn Du in Wildau studierst und hier Deinen Wohnsitz anmeldest. Den Zuschuss kannst Du jedes Semester neu beantragen, solange Du weiterhin in Wildau gemeldet bist. Es handelt sich also um eine kleine, aber verlässliche finanzielle Unterstützung, die sich über die Studienzeit summiert.

Die Auswahlkriterien

  1. Studienstand: Du bist als Student eingeschrieben – der angestrebte Abschluss spielt keine Rolle.
  2. Studienfach: Alle Fächer sind zugelassen.
  3. Hochschule: Du bist an der TH Wildau immatrikuliert.
  4. Wohnsitz: Du hast Deinen Hauptwohnsitz in Wildau gemeldet.

Die Bewerbung

Deinen Antrag reichst Du persönlich oder per E-Mail beim Einwohnermeldeamt Wildau ein. Da es nur zwei einfache Bedingungen gibt, ist der Aufwand gering.

Wie stehen Deine Chancen?

Deine Chancen sind sehr gut, denn es findet keine Auswahl nach Leistung oder Bedarf statt. Wer an der TH Wildau studiert und seinen Hauptwohnsitz in Wildau anmeldet, erfüllt beide Bedingungen und bekommt das Geld. Achte nur darauf, den Antrag jedes Semester erneut zu stellen.

40.000 €
für Dein Studium.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Anmeldeformular
  2. Personalausweis/Reisepass
  3. Immatrikulationsbescheinigung

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