Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) unterstützt Juristen mit bis zu 2.000 € pro Monat bei einem LL.M. (Master of Laws) im Ausland. Die genaue Höhe richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Zielland. Die Förderdauer umfasst die gesamte Dauer des LL.M.-Studiengangs – einzelne Semester oder anteilige Förderungen gibt es nicht, und verlängern lässt sich das Stipendium nicht. Zusätzlich bekommst Du einen Reisekostenzuschuss sowie Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung. Nach Förderbeginn kannst Du weitere Zuschüsse beantragen, etwa zu Studiengebühren, zu einem Sprachkurs, für begleitende Partner und Kinder oder für Reisen im Gastland, die zu Deinem Studienvorhaben gehören.
Das Stipendium richtet sich an Juristen mit abgeschlossener erster juristischer Prüfung ebenso wie an Absolventen eines juristischen Bachelor- oder Masterstudiums.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast.
Du bewirbst Dich online über das Portal des DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst und lädst dort alle Unterlagen hoch. Die Bewerbung ist einmal im Jahr möglich: Das Portal öffnet Mitte Januar, der Bewerbungsschluss liegt Anfang März, und die Förderung beginnt frühestens im August.
Das Auswahlverfahren läuft in zwei Stufen. Zuerst entscheidet die Auswahlkommission anhand Deiner eingereichten Unterlagen. Wer in die engere Wahl kommt, wird zu einem persönlichen Gespräch beim DAAD in Bonn oder virtuell eingeladen. Eingeladen werden vor allem die Bewerber mit den besten Examensnoten.
In unserem Überblick Stipendien für den Master findest Du weitere Fördermöglichkeiten, die Dein LL.M.-Studium im Ausland ergänzen könnten.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.