Auslandsstipendium

DAAD – Stipendium für ein LL.M. Aufbaustudium

Angaben zum Auslandsstipendium

Deadline
1. März
Höhe
2.000 €
12 Monate
Kontaktformular des DAAD-Info-Centers
0228 882 180
Besonderheiten Programm: 
Das Stipendium finanziert ausschließlich L.L.M.-Studiengänge.

Das Stipendium für ein LL.M.-Aufbaustudium des DAAD

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) unterstützt Juristen mit bis zu 2.000 € pro Monat bei einem LL.M. (Master of Laws) im Ausland. Die genaue Höhe richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Zielland. Die Förderdauer umfasst die gesamte Dauer des LL.M.-Studiengangs – einzelne Semester oder anteilige Förderungen gibt es nicht, und verlängern lässt sich das Stipendium nicht. Zusätzlich bekommst Du einen Reisekostenzuschuss sowie Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung. Nach Förderbeginn kannst Du weitere Zuschüsse beantragen, etwa zu Studiengebühren, zu einem Sprachkurs, für begleitende Partner und Kinder oder für Reisen im Gastland, die zu Deinem Studienvorhaben gehören.

Das Stipendium richtet sich an Juristen mit abgeschlossener erster juristischer Prüfung ebenso wie an Absolventen eines juristischen Bachelor- oder Masterstudiums.

Die Auswahlkriterien

  1. Studiengang: Das Stipendium finanziert ausschließlich ein LL.M.-Studium an einer Hochschule im Ausland.
  2. Studienphase: Du hast Deine erste juristische Prüfung abgeschlossen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang.
  3. Noten: Du brauchst sehr gute Noten. Bei abgeschlossener erster juristischer Prüfung mindestens die Note vollbefriedigend, bei Bachelor oder Master musst Du zu den besten 20 % Deines Jahrgangs gehören.
  4. Zeitpunkt: Dein Examen oder Hochschulabschluss liegt bei Bewerbungsschluss höchstens fünf Jahre zurück (Ausnahmen nur aus besonderen Gründen).
  5. Sprache: Du brauchst sehr gute Englischkenntnisse und weist sie mit mindestens 100 Punkten im TOEFL oder 7 Punkten im IELTS nach. Für Großbritannien zählt auch das Cambridge English: Advanced (CAE). Verlangt Deine Gasthochschule keinen dieser Tests, genügt das DAAD-Sprachnachweisformular. Ein Hochschulabschluss in der Sprache des Gastlandes gilt ebenfalls als Nachweis.
  6. Zulassung: Die Zulassung Deiner Gasthochschule solltest Du möglichst schon haben, spätestens musst Du sie zum Stipendienantritt nachweisen.

Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast.

Die Bewerbung

Du bewirbst Dich online über das Portal des DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst und lädst dort alle Unterlagen hoch. Die Bewerbung ist einmal im Jahr möglich: Das Portal öffnet Mitte Januar, der Bewerbungsschluss liegt Anfang März, und die Förderung beginnt frühestens im August.

Das Auswahlverfahren läuft in zwei Stufen. Zuerst entscheidet die Auswahlkommission anhand Deiner eingereichten Unterlagen. Wer in die engere Wahl kommt, wird zu einem persönlichen Gespräch beim DAAD in Bonn oder virtuell eingeladen. Eingeladen werden vor allem die Bewerber mit den besten Examensnoten.

40.000 €
fürs Ausland.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Online-Bewerbungsformular
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Studienplan
  4. Motivationsschreiben
  5. Abschlusszeugnis Erste juristische Prüfung / LLB
  6. Leistungsübersicht mit ECTS-Noten
  7. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  8. Zulassung der Gasthochschule
  9. Sprachnachweis
  10. Prüfungsranking
  11. Bescheinigung vom Prüfungsamt
  12. Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers

Mündliche Auswahl

  1. Auswahlgespräch

Die perfekte Stipendienbewerbung

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