Auslandsstipendium

Arbeitskreis Wirtschaft und Recht - Reisebeihilfen

Angaben zum Auslandsstipendium

Deadline
15. Mai
5. Januar
Prof. Dr. Martin Henssler und Jan Töben
akwr-kontakt@uni-koeln.de
02234 955 740

Die Reisebeihilfe des Arbeitskreis Wirtschaft und Recht

Als Promotionsstipendiat im Bereich Jura kannst Du eine Reisebeihilfe sowie einen Auslandszuschuss bezüglich der Lebenshaltungskosten in maximaler Höhe von 255 € monatlich erhalten.

Die Auswahlkriterien

  1. Status: Du bist Promovend.
  2. Thema: Deine Promotionsarbeit befasst sich mit dem Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Arbeitsrecht.
  3. Leistung: Du kannst angemessene Leistungen nachweisen.
  4. Vorhaben: Zur Erstellung Deiner Arbeit musst Du reisen.

Die Bewerbung

Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen reichst du rechtzeitig beim Förderausschuss des Arbeitskreises ein. Fülle das Formular zur Datenerfassung (Excel-Datei), welches auf der Webseite verfügbar ist, aus und lege es der Bewerbung bei. Die Unterlagen reichst Du schriftlich in loser Form, und per E-Mail als PDF-Dokument ein. Dabei soll folgendes Format für den Dateinamen eingehalten werden: „Bewerbung-Reise-Nachname-Vorname.pdf“. Den Antrag auf Reisebeihilfe stellst du vor Beginn deiner Forschungsreise.

40.000 €
fürs Ausland.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Antragsschreiben
  2. Formular zur Datenerfassung

Die perfekte Stipendienbewerbung

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