Der Arbeitskreis Wirtschaft und Recht vergibt Promotionsstipendien für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet des Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Arbeitsrechts. Die Stipendiaten erhalten über einen Zeitraum von 12 Monaten eine finanzielle Zuwendung von 1.500 € monatlich, welche aus einer Grundförderung von 1.400 € zzgl. 100 € Forschungskostenpauschale besteht. Zudem werden Familienzuschläge gewährt. Es ist möglich, das Stipendium zu verlängern.
Du musst Deine Bewerbungsunterlagen per Post an den Arbeitskreis Wirtschaft und Recht senden. Zusätzlich schickst Du Deine Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail ein.
Nach 6 Monaten reichst Du einen Zwischenbericht und nach Ablauf der Förderung einen Abschlussbericht per E-Mail ein.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.