Auslandsstipendium

Bucerius Law School – Auslandsstipendium der Kanzlei McDermott Will & Emery

Angaben zum Auslandsstipendium

Höhe
2.200 €
einmalig
Auslandsstipendium der Kanzlei McDermott Will & Emery
Kasia Kwietniewska
kasia.kwietniewska@law-school.de | info@law-school.de
040 307 061 09

Das Auslandsstipendium der Kanzlei McDermott Will & Emery an der Bucerius Law School

Die Kanzlei McDermott Will & Emery vergibt fünf Stipendien in Höhe von je 2.200 € für einen Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten der Bucerius Law School. Als Student der Bucerius Law School kannst Du im Rahmen dieses Programms im 7. Trimester des Studiums gefördert werden. Die Stipendien decken z. B. Kosten für die Reise, Visum oder Unterbringung vor Ort während des Auslandsstudiums ab.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an der Bucerius Law School immatrikuliert.
  2. Studium: Du bist im 7. Trimester.
  3. Vorhaben: Du möchtest einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität absolvieren.
  4. Noten: Du kannst angemessene Leistungen nachweisen.

Die Bewerbung

Bitte richte Dich für mehr Information zur Bewerbung ans International Office der Bucerius Law School.

40.000 €
fürs Ausland.
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