Die Dr.-Hedrich-Stiftung fördert Dein Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden (TU Dresden) oder der Universität Leipzig. Dafür brauchst Du die Hochschulreife von einem Dresdner Gymnasium und musst finanziell bedürftig sein. Du bekommst einen jährlichen Geldbetrag; einen festen Betrag gibt die Stiftung nicht vor. Wie viel Du bekommst und wie lange, legt der Stiftungsvorstand nach Deiner Bedürftigkeit und Deiner Studiendauer fest.
Die Stiftung ruft jedes Jahr in sächsischen Zeitungen und in den Uni-Journalen der TU Dresden und der Universität Leipzig zur Bewerbung auf. Du füllst das Antragsformular der Stiftung („Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“) aus und schickst es an die Dr.-Hedrich-Stiftung bei der Stadtkämmerei der Landeshauptstadt Dresden. Die Bewerbungsphase endet jeweils im Frühjahr; danach entscheidet der Vorstand über die Vergabe.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.