Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 31.08.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.06.
- Einschreibung: 01.06. - 31.08.
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Die künstlerische Praxis auf dem Instrument oder mit der Stimme läuft weiter, ergänzt um Fertigkeiten für den Schulalltag:
- Schulpraktisches Klavierspiel
- Chor- und Ensembleleitung
- Sprecherziehung
- Tonsatz und Arrangement
- musikdidaktische Konzeptionen, auch mit digitalen Medien
- Bildungswissenschaften mit Schulpraktischen Übungen
Den Studiengang tragen die Martin-Luther-Universität und die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik (EHK) gemeinsam. Je nach Erstabschluss wirst Du einer von zwei Qualifikationsgruppen zugeordnet: „Instrumentale Musikpraxis" an der MLU oder „Vokale Musikpraxis" an der EHK. Vorausgesetzt wird ein künstlerisches oder künstlerisch-pädagogisches Musikstudium mit in der Regel 180 LP samt Nachweis der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Ein Schulpraktikum ist Pflicht, der Start ist nur zum Wintersemester möglich. Wer bereits einen Master in diesem Bereich hat, zahlt innerhalb der Regelstudienzeit keine Zweitstudiengebühren.

