Sonstige Förderung

Oskar-Karl-Forster-Stiftung – Beihilfen für Schüler

Angaben Sonstige Förderung

Deadline
Jederzeit
Höhe
500 €
einmalig
Ansprechpartner beim jeweiligen Gymnasium zu erfragen

Das Oskar-Karl-Forster-Stipendium für Schüler

Wenn Du in Bayern ein Gymnasium, eine Fachoberschule oder eine Berufsoberschule besuchst, kannst Du aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds eine einmalige Beihilfe bekommen. Gefördert werden zwei Dinge: der Kauf teurerer Lernmittel, die Du nicht kostenlos über die Schule gestellt bekommst (zum Beispiel ein Musikinstrument), oder die Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten, zu denen auch Orchester- und Chorwochen zählen, sofern sie zum Unterricht gehören. Du bekommst zwischen 25 € und 500 €. Am Gymnasium kannst Du die Beihilfe höchstens zweimal beantragen, in Ausnahmefällen dreimal, an den beruflichen Oberschulen in der Regel nur einmal. Nach der Zusage musst Du mit quittierten Rechnungen belegen, dass Du das Geld für den beantragten Zweck verwendet hast. Verwaltet wird der Fonds vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, die Entscheidung trifft der zuständige Ministerialbeauftragte.

Die Auswahlkriterien

  1. Schule: Du besuchst in Bayern ein Gymnasium, eine Fach- oder Berufsoberschule.
  2. Finanzielle Situation: Du musst finanziell bedürftig sein. Das ist der Fall, wenn Du BAföG oder BayAföG bekommst oder Deine Eltern wenig verdienen. Keine Beihilfe gibt es, wenn Deine Eltern Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung beziehen, denn dann springen Jobcenter oder Sozialamt für Klassenfahrten ein.
  3. Vorhaben: Du brauchst das Geld für ein teures Lernmittel oder eine schulische Fahrt, die Deine Familie nicht oder nur teilweise bezahlen kann. Nachhilfe und außerschulischer Unterricht werden nicht gefördert.

Die Bewerbung

Den Antrag stellst Du schriftlich über Deine Schule. Wende Dich dafür an das Sekretariat oder die Schulleitung. Zum Antrag gehören eine Befürwortung der Schule zu Deinen Ausgaben und bisherigen Leistungen sowie eine Aufstellung der Kosten. Über die Vergabe entscheidet anschließend der zuständige Ministerialbeauftragte.

Eine bayernweite Bewerbungsfrist gibt es nicht, die Termine regelt jede Schule selbst. Frag deshalb am besten direkt in Deinem Sekretariat nach, bis wann Du den Antrag abgeben kannst.

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Bewerbungsunterlagen

  1. Antragsformular
  2. Rechnungen
  3. Nachweise zur finanziellen Situation

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