Sonstige Förderung

Freistaat Sachsen – Zuschuss für Internatsschüler

Angaben Sonstige Förderung

Regionalschulamt

Der Zuschuss für Internatsschüler des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

Wenn Du im Freistaat Sachsen wohnst und ein Internat besuchst, kannst Du einen Zuschuss für die Unterbringung im Internat in Höhe von bis zu 165 € pro Monat erhalten. Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld können einen weiteren Zuschuss in Höhe von 100 € pro Monat erhalten. Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass Du aufgrund Deines Wohnortes nicht täglich nach Hause zurückkehren kannst.

Die Auswahlkriterien

  1. Schule: Du besuchst eine allgemein bildende Schule in Sachsen.
  2. Wohnsitz: Dein Erstwohnsitz befindet sich im Freistaat Sachsen.
  3. Internat: Du musst aufgrund der Lage Deines Wohnsitzes ein Internat besuchen. Du wohnst bei der Nutzung der günstigsten öffentlichen Verkehrsverbindung weiter als 120 Minuten bzw. 90 Minuten bei schwerbehinderten Schülern von der Schule entfernt.
  4. Alter: Du bist nicht älter als 18 Jahre.

Die Bewerbung

Anträge auf einen Zuschuss müssen beim Regionalschulamt, in dessen Bezirk die Schule liegt, eingereicht werden. Die Zuschüsse werden nachträglich alle drei Monate ausgezahlt.

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Bewerbungsunterlagen

  1. Antragsformular
  2. Verwendungsnachweis (Belege)
  3. Kopie des Mietvertrags mit dem Internatsträger
  4. Kopien der Kontoauszüge oder Einzahlungsbelege

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