Sonstige Förderung

Landratsamt Mittelsachsen – Zuschüsse für Schüler aus Familien mit geringem Einkommen

Angaben Sonstige Förderung

Zuschüsse für Schüler aus Familien mit geringem Einkommen
Referat Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung
grundsicherung.hlu@landkreis-mittelsachsen.de
03731 799 0

Die Zuschüsse für Schüler aus Familien mit geringem Einkommen vom Landratsamt Mittelsachsen

Wenn Du Schüler im Landkreis Mittelsachsen bist und aus einer Familie mit geringem oder keinem Einkommen stammst, kannst Du Mittel in unterschiedlicher Höhe für Schulbedarf, Klassenfahrten, zur Lernförderung oder für Freizeitangebote beantragen sowie Zuschüsse zur Mittagsverpflegung und für die Fahrt zur Schule. Der jährliche Zuschuss für Schulbedarf beträgt 150 €, die Pauschale für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen und weiteren Freizeitbereichen beträgt 15 € im Monat.

Die Auswahlkriterien

  1. Schule: Du besuchst eine Schule im Landkreis Mittelsachsen.
  2. Sozialleistungen: Grundvoraussetzung ist, dass für Dich Wohngeld, Sozialhilfe oder ein Kinderzuschlag gewährt werden.
  3. Alter: Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bis zum 25. Lebensjahr gewährt, die Zuschüsse zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zum 18. Lebensjahr.
  4. Beförderung: Voraussetzung für den Zuschuss zur Beförderung ist, dass Du die nächstgelegene Schule besuchst.
  5. Lernförderung: Die Lernförderung wird nur gewährt, wenn die Schule die Notwendigkeit bestätigt (i.d.R. ab einem Notenschnitt von 4,0) und wenn es keine vergleichbaren schulischen Angebote gibt.

Die Bewerbung

Für jedes Teilprogramm gibt es auf der Website ein Antragsformular, das bei der zuständigen Behörde zusammen mit den Nachweisen eingereicht werden muss. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Deine Familie kann sich auch vorab bei der Stelle über den Ablauf informieren. Es gelten keine Fristen. Der Antrag kann auch über das Onlineportal abgesendet werden.

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Bewerbungsunterlagen

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Nachweise zur Bedürftigkeit (z.B. Wohngeldbescheid)

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