Sonstige Förderung

Landkreis Freudenstadt – Zuschüsse des Bildungspakets für Schüler

Angaben Sonstige Förderung

Zuschüsse des Bildungspakets für Schüler
Sozialamt
sozialamt@kreis-fds.de
07441 920 610

Die Zuschüsse des Bildungspakets für Schüler im Landratsamt Freudenstadt

Wenn Du Schüler im Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg bist und aus einer Familie mit geringem Einkommen stammst, kannst Du Mittel in unterschiedlicher Höhe für Schulbedarf, Klassenfahrten, zur Lernförderung oder für Freizeitangebote wie Sportvereine oder Musikunterricht beantragen, sowie eine Kostenerstattung der Mittagsverpflegung und Fahrtkosten.

Die Auswahlkriterien

  1. Schule: Du besuchst eine allgemein- oder berufsbildende Schule im Landkreis Ortenaukreis und erhält keine Ausbildungsvergütung.
  2. Finanzielle Bedürftigkeit: Grundvoraussetzung ist, dass Deine Familie ein geringes Einkommen hat oder Sozialleistungen erhält wie Wohngeld oder Sozialhilfe.
  3. Alter: Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bis zum 25. Lebensjahr gewährt, die Zuschüsse zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zum 18. Lebensjahr.
  4. Fahrtkosten: Voraussetzung für die Übernahme der Fahrtkosten ist, dass Dein Wohnort mindestens 2 km von Deiner Schule entfernt ist.
  5. Nachhilfeförderung: Die vorübergehende Nachhilfe wird nur gefördert, wenn Dein Leistungsniveau nicht ausreichend ist und die Förderung zu den Lernzielen passt.
  6. Übernahme Mittagessen: Für die Übernahme der Mittagskosten muss die Schule ein Mittagessen anbieten und Belege dafür ausstellen.

Die Bewerbung

Für die Zuschüsse gibt es auf der Website ein Antragsformular, das bei der zuständigen Behörde zusammen mit den Nachweisen eingereicht werden muss. Die zuständigen Stellen sind das Landratsamt Freudenstadt bzw. das Jobcenter Landkreis Freudenstadt. Deine Familie kann sich auch vorab bei der Stelle über den Ablauf informieren.

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Bewerbungsunterlagen

  1. Nachweis der Bedürftigkeit (z.B. Einkommensbescheid, Wohngeldbescheid)
  2. Teilnahmebestätigung (bei Klassenfahrten)
  3. Bestätigung der Notwendigkeit (Lernförderung)
  4. Zahlungsnachweis Beförderung (Fahrtkosten)
  5. Nachweis Mitgliedschaft oder Teilnahme (Kultur & Sport)
  6. Teilnahme- oder Zahlungsnachweis Mittagessen

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