Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 31.08.
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Die Inhalte drehen sich um die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte im europäischen Rechtsraum:
- Patentverletzungsprozess in Deutschland, Frankreich und England sowie vor dem Einheitspatentgericht
- Unionsmarken- und Unionsdesignrecht
- Rechtsvergleichung im europäischen gewerblichen Rechtsschutz
- Unionsrecht und Internationales Privatrecht
- europäisches und internationales Zivilprozessrecht
Bewerben können sich nur Angehörige der Patentanwaltsberufe: eingetragene Patentanwälte nach § 29 Abs. 2 PAO, Patentanwaltskandidaten mit bestandenem Weiterbildungsstudium „Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte", European Patent Attorneys nach Art. 134 Abs. 1 EPÜ sowie Berufsangehörige aus anderen EU-Staaten nach § 154a PAO. Die Anmeldung läuft nicht über die FernUniversität, sondern ausschließlich über die Patentanwaltskammer in München; Beginn ist jeweils der 1. Oktober. Getragen wird das Programm vom Kurt-Haertel-Institut, das die FernUniversität zusammen mit der Patentanwaltskammer gegründet hat. Wer das European Patent Litigation Certificate (EPLC) absolviert, kann dort freiwillige Zusatzleistungen erbringen, die hier angerechnet werden - die Studienzeit sinkt dann auf zwei Semester und die Gesamtkosten um 2.800 €. Mit dem LL.M. weist Du die juristische Zusatzqualifikation für die Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht nach Art. 48 EPGÜ nach.

