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Fachlich verbindet das Studium die rechtlichen Grundlagen der Betreuungsarbeit mit medizinischem und psychologischem Wissen:
- Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht sowie Staats- und Verfassungsrecht
- Familien-, Betreuungs-, Erb- und Nachlassrecht
- Sozialleistungsrecht und Vermögensverwaltung
- psychologische Grundlagen sowie typische Krankheitsbilder und Formen von Behinderung
Zum Studium gehören vier Praxisphasen von jeweils fünf bis sieben Wochen. Wer bereits einschlägig gearbeitet hat, kann sich diese Berufserfahrung auf die Praxismodule anrechnen lassen - die Praktika entfallen dann ganz oder teilweise. Die Präsenzveranstaltungen finden als Blöcke freitags und samstags am Campus Lichtenberg statt, höchstens drei Blöcke pro Semester; der übrige Unterricht läuft online, Prüfungen in der Regel als E-Assessment. Neben dem Vollzeitweg in vier Semestern ist ein berufsbegleitendes oder individuell gestrecktes Teilzeitstudium vorgesehen.
Zugelassen wird ohne Auswahlverfahren. Vorausgesetzt werden ein mindestens sechssemestriges Hochschulstudium - vorzugsweise Rechts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften oder eine Ausbildung für den gehobenen beziehungsweise höheren Dienst in Rechtspflege, Verwaltung, Finanzen oder Auswärtigen Angelegenheiten - und in der Regel ein Jahr qualifizierte Berufspraxis. Ohne Hochschulabschluss kommst Du über eine Berufsausbildung oder Hochschulzugangsberechtigung, fünf Jahre einschlägige Berufstätigkeit und eine Zugangsprüfung hinein.

