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Fluggastrechte: Verspätung, Anullierung & Gepäckverlust

Flugverspätung, Flugannullierung und verlorenes oder beschädigtes Gepäck – als Verbraucher hast Du immer mal wieder Ärger mit Airlines. Damit Du dabei nicht vollkommen hilflos bist, stehen Dir die EU Fluggastrechte Verordnung und das Montrealer Abkommen zur Seite. Wir verraten Dir, wann Dir welche Fluggastrechte zustehen und wie Du diese geltend machen kannst.

Wann kann ich Fluggastrechte geltend machen?

Damit Du Deine EU Fluggastrechte aus der Fluggastrechteverordnung geltend machen kannst, musst Du zunächst einmal diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst mit Deinem Flug in einem EU-Land gestartet sein oder
  • Du musst mit Deinem Flug in einem EU-Land gelandet sein und
  • die betroffene Fluggesellschaft muss ihren Sitz in einem Mitgliedsland der EU haben.

Du hast die Rechte der Fluggastrechteverordnung auch, wenn Du in der Schweiz, Norwegen oder Island mit Deinem Flieger gestartet oder gelandet bist. Und: Dir stehen die Rechte ebenfalls zu, wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast. Du musst den Flug also nicht getrennt von einer Unterkunft gebucht haben. Dabei solltest Du Deine Ansprüche nicht gegenüber dem Reiseveranstalter, bei dem Du die Reise gebucht hast, sondern direkt bei der Airline geltend machen.

Neben diesen grundsätzlichen Voraussetzungen kannst Du EU Fluggastrechte geltend machen, wenn einer dieser Fälle eingetreten ist:

Flugverspätung

Kommt Dein Flug mehr als 3 Stunden später am Ziel an, hast Du über Fluggastrechte einen Anspruch auf eine Entschädigung. Dabei giltst Du als am Ziel angekommen, wenn die Airline die erste Tür im Flieger öffnet und Passagiere darüber das Flugzeug verlassen können. Das hat der Europäische Gerichtshof im September 2014 entschieden.

Die Fluggesellschaft muss jedoch nicht bei jeder Verspätung über 3 Stunden zahlen. Nur, wenn sie für die Verspätung auch verantwortlich ist, steht sie in der Pflicht. Das ist zum Beispiel

  • bei einem technischen Defekt,
  • bei Personalausfällen,
  • bei kranken Crew-Mitgliedern und
  • dem Nichtvorhandensein von Frostschutz und Enteisungsmittel

der Fall.

Besonders oft haben Flüge Verspätung, weil bereits der vorherige Flieger Verspätung hatte. Das ist in jedem zweiten Fall so. Das heißt für Dich: Hat nur Dein Anschlussflug Verspätung, steht Dir auch eine Entschädigung zu. Dafür musst Du jedoch beide Flüge zusammengebucht haben. Ob Du bei einer Flugverspätung auch eine Entschädigung gemäß der EU Verordnung bekommst, wenn Du Deinen Anschlussflug verpasst, weil Dein erster Flug nur ein bisschen Verspätung hatte, ist bisher nicht klar. Dazu gibt es keine gerichtlichen Urteile. Daneben ist knapp jeder dritte Flug zu spät, weil es einen technischen Defekt gab.

Flugannullierung

Hat die Airline Deinen Flug gestrichen, spricht man von einer Annullierung. Du kannst Dich dann entweder auf einen anderen Flug umbuchen lassen oder auf eine andere Art der Beförderung bestehen. Darüber hinaus kannst Du Dir gemäß der Fluggastrechte auch den Flugpreis erstatten lassen. Die Fluggastrechte bei einer Annullierung sind dieselben Fluggastrechte wie bei einer Verspätung. Annulliert eine Airline also zum Beispiel Deinen Flug, weil

  • die Maschine einen technischen Defekt hatte,
  • die Airline kein Frostschutz oder Enteisungsmittel parat hatte,
  • die Airline für den Flug kein Personal hatte oder
  • der Flug aufgrund von kranken Crew-Mitgliedern ausgefallen ist,

kannst Du EU Fluggastrechte gemäß eu261 bzw. ec261 der EU Fluggastrechteverordnung geltend machen.

Nichtbeförderung

Kann Dich eine Airline schlichtweg nicht mitnehmen, spricht man von einer Nichtbeförderung. Das kann zum Beispiel sein, wenn diese mehr Tickets für einen Flug verkauft hat, als es Plätze gibt. Oftmals versucht die Airline dann, Dich auf einen anderen Flug umzubuchen. Willst Du das nicht, stehen Dir ebenfalls die Fluggastrechte der EU zu. Eine Nichtbeförderung wird dann mit einer Annullierung gleichgesetzt. Das heißt: Du kannst entweder den Flugpreis zurückverlangen oder auf eine Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bestehen.

Wie könnte das in der Praxis aussehen? Sagen wir, Du hast einen Flug von Frankfurt über London nach Miami gebucht. Die Airline streicht jedoch Deinen Flug von Frankfurt nach London und bucht Dich eigenständig auf einen Flug von Frankfurt über Amsterdam nach Miami um. Dann liegt eine Nichtbeförderung vor. Dir steht in so einem Fall eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 vo 261/04 zu. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf im Dezember 2017 entschieden.

Rechtlich schwieriger ist es, wenn Du zwar noch mitfliegen kannst, aber in Deiner gebuchten Klasse kein Platz mehr ist. Dabei hat das Landgericht Landshut im Mai 2017 entschieden, dass Du keinen Anspruch auf Fluggastrechte der EU hast, wenn Du eigentlich ein Ticket für die Premium Economy Class hast, dann aber in der (niedrigeren)Economy Class mitfliegst. In so einem Fall liegt keine Nichtbeförderung vor. Grundsätzlich ist das jedoch stark von den jeweiligen Einzelheiten abhängig, so dass Du durchaus Chancen auf eine Entschädigung haben kannst, wenn der Fall nur ein wenig anders gelagert ist.

Wann stehen mir keine Fluggastrechte zu?

Manchmal darf eine Airline viel Verspätung haben oder Deinen Flug annullieren, ohne dass Dir Fluggastrechte der EU zustehen. Das kann in diesen Fällen sein:

Nichtbeförderung aus wichtigen Gründen

Die Airline darf es Dir verweigern mitzufliegen, wenn Du zum Beispiel ein Sicherheitsrisiko darstellst. Daneben darf sie Dir den Flug auch verweigern, wenn Du starke gesundheitliche Probleme hast oder Du keinen Reisepass oder das notwendige Visum vorweisen kannst.

Flugverspätung oder Flugannullierung wegen „außergewöhnlicher Umstände“

Immer mal wieder sorgen außergewöhnliche Umstände dafür, dass ein Flieger sehr verspätet ist oder ganz ausfällt. In so einem Fall stehen Dir weder Fluggastrechte für eine Verspätung noch für eine Annullierung zu. Wann das genau vorliegt, ist im Gesetz nicht geregelt. Generell können außergewöhnliche Umstände in diesen Fällen vorliegen:

Sehr schlechtes Wetter

Wenn Schneestürme oder besonders starke Winde wehen, kann es sein, dass ein Flugzeug nicht starten kann. Sehr schlechtes Wetter gilt daher als außergewöhnlicher Umstand. Du hast dann keine Ansprüche aus der EU Fluggastverordnung. Das gilt jedoch nicht, wenn das Flugzeug eigentlich starten könnte, die Airline jedoch kein Enteisungsmittel hat, um den Flieger startklar zu machen. In so einem Fall kann sich die Airline nicht auf das schlechte Wetter und damit auch nicht auf außergewöhnliche Umstände beziehen.

Piloten- oder Fluglotsenstreik

Streiks von Piloten oder Fluglotsen, die zu einem Flugausfall führen, können als außergewöhnliche Umstände gelten. Dir stehen dann keine Fluggastrechte zu. Ob das der Fall ist, hängt jedoch von den genauen Details ab. Ein Streik des Personals, das für die Passagierkontrollen zuständig ist, reicht dabei nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof im September 2018 entschieden.

Darüber hinaus steht Dir auch kein Fluggastrecht zu, wenn

  • es einen Radarausfall gibt,
  • Luftraumsperrungen vorliegen oder
  • eine Vogelschar den Abflug verhindert.

Bist Du unsicher, ob Dir Fluggastrechte wegen einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zustehen, solltest Du es trotzdem versuchen, eine Ausgleichszahlung zu erhalten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Airline die Gründe für eine Verspätung nicht herausgibt oder nur unklar kommuniziert. Viele Fälle sind nicht eindeutig und entscheiden sich in den Details, so dass Du eine Chance hast, Deine Fluggastrechte und damit eine Entschädigung geltend zu machen. Kommt so ein Fall vor Gericht, ist die Fluggesellschaft verantwortlich nachzuweisen, dass sie wirklich nichts für die Umstände und damit für die Verspätung oder Annullierung konnte.

Wer macht meine Fluggastrechte geltend?

Stehen Dir europäische Fluggastrechte zu, kannst Du aus verschiedenen Möglichkeiten wählen, diese geltend zu machen:

Selbst die Ansprüche geltend machen

Jede Airline hat einen entsprechenden E-Mail-Kontakt oder eine vorgefertigte Maske, über die Du online Deine Fluggastrechte geltend machen kannst. Dabei musst Du in der Regel

  • Dein Flugticket,
  • eine Verspätungs- oder Annullierungsbestätigung und
  • Deinen Antrag auf eine Entschädigung

einreichen. Airlines, die Dir eine Entschädigung zahlen wollen, melden sich dann bei Dir. Viele Airlines lehnen Deinen Antrag jedoch auch ab oder melden sich gar nicht bei Dir. Das geschieht jedoch häufig unabhängig davon, ob Dir ein Anspruch auf eine Entschädigung zusteht oder nicht.

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Hast Du es bereits selbst bei der Airline probiert, um zum Beispiel für eine Flugverspätung eine Entschädigung gemäß der EU Verordnung geltend zu machen, hat diese darauf jedoch nicht reagiert oder Deine Anfrage abgelehnt, kannst Du Dich an die kostenlose Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Gut 40 Airlines beteiligen sich an der Schlichtungsstelle, so dass diese auch von der Europäischen Kommission und der Bundesregierung anerkannt ist.

Deine Chancen auf einen Erfolg und damit auf die Durchsetzung Deiner Flugrechte sind dabei sehr hoch. So konnte die Schlichtungsstelle bisher bei rund 90 Prozent eine einvernehmliche Lösung finden. Das heißt nicht, dass Du Dich in einem eindeutigen Fall mit der Airline „in der Mitte treffen“ musst. Sprechen die Fakten klar für Dich, strebt die Schlichtungsstelle auch eine volle Entschädigung an. Das bedeutet: Ist die rechtliche Lage eindeutig, kannst Du über die Schlichtungsstelle die volle Entschädigung einholen.

Kommerzielle Anbieter

Neben dieser öffentlichen Stelle kannst Du Dich auch an kommerzielle Anbieter wenden. Dabei helfen Dir Flugrechte-Unternehmen, Deine Ansprüche bei den Fluggesellschaften geltend zu machen. Dabei gibt es in der Regel diese zwei Wege:

Klassischer Weg

Das Flugrechte-Unternehmen versucht, eine Entschädigung bei der Airline durchzusetzen. Gelingt ihr das, zahlst Du je nach Anbieter eine unterschiedliche Provision. Diese liegt derzeit bei den meisten Unternehmen zwischen 20 und 30 Prozent. Schafft das Flugrechte-Unternehmen nicht, eine Entschädigung für Dich herauszuholen, musst Du auch nichts bezahlen.

Sofortauszahlung

Willst Du möglichst schnell eine Entschädigung erhalten, kannst Du auch eine Sofortauszahlung wählen. Dabei wendest Du Dich auch an ein Flugrechte-Unternehmen, das dann sofort Deine Chancen auf einen Erfolg prüft. Stehen Deine Chancen gut, macht Dir das Unternehmen ein Angebot, Deine Forderung an die Airline abzukaufen. Stimmst Du dem zu, erhältst Du innerhalb weniger Tage das Geld auf Dein Konto. In der Regel bekommst Du dann noch gut die Hälfte Deines Flugpreises zurück. Ob das Flugrechte-Unternehmen es wirklich schafft, die nun ihnen gehörenden Ansprüche geltend zu machen, spielt für Dich keine Rolle mehr. Selbst, wenn das Unternehmen den Prozess gegen die Airline verliert, darfst Du Dein Geld behalten.

Flugrechte-Unternehmen Vergleich

Du findest in Deutschland mehrere Anbieter, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben und sich für Deine Ansprüche auf eine Entschädigung einsetzen. Dazu gehören unter anderem FairPlane, Flightright und Flugrecht. Sie verlangen von Dir, dass Du 20 bis 30 Prozent Deines Flugpreises an sie abgibst, wenn sie der Airline eine Entschädigung entlocken können. Willst Du die Sofortauszahlung, zahlst Du bei diesen Anbietern gut die Hälfte des Flugpreises als Provision.

Was sollte ich zu den Anbietern wissen?

Die Erfolgsquote der Anbieter ist sehr hoch. Vor Gericht liegt diese zwischen 98 und 99 Prozent. Du kannst Deine Chancen auf einen Erfolg auf eine Entschädigung bei allen Unternehmen innerhalb weniger Minuten überprüfen. Während Dich Flightright und FairPlane vorher fragen, bevor sie einen Vergleich mit einer Airline schließen, verzichtet Flugrecht auf die Erlaubnis von Dir und schließt direkt einen Vergleich. Trotzdem versuchen sie dabei natürlich das beste Ergebnis für Dich herauszuholen. Denn: Je höher die Entschädigung, die sie erkämpfen, ausfällt, desto höher liegt auch die Provision, die sie von Dir erhalten.

Wir empfehlen Dir, Dich für Flightright zu entscheiden. Der Anbieter

  • weist unterm Strich die besten Konditionen auf
  • und hilft Dir auch bei Gepäckproblemen.

Anbieter

Flightright Logo

Honorar im Erfolgsfall

i.d.R. 20-30 %*
zzgl. MwSt.

Erfahrung

3.200.000
Fälle

Zusatzkosten bei Vergleich/ Klage

Anwalts- und Gerichtskosten können mit Entschädigung verrechnet werden

Zustimmung bei Vergleich

*250 € - 600 € Entschädigung pro Person abzüglich Provision (i.d.R. 20 - 30 % zzgl. MwSt.)

Welche Leistungen kann ich bei einer Verspätung oder Annullierung erwarten?

Ist Dein Flug um 3 Stunden oder mehr verspätet, wird Dein Flug annulliert oder verweigert die Airline Dir eine Beförderung, hast Du je nach Fall einen Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Bei einer Verspätung und Annullierung muss sich die Fluggesellschaft

  • um Deine Verpflegung kümmern,
  • Dir zwei E-Mails oder Telefonate ermöglichen und
  • eine Übernachtung zahlen, wenn die Maschine erst am folgenden Tag startet.

Wie viel Geld Du aufgrund der Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung von der Fluggesellschaft zurückbekommst, ist davon abhängig, wie viel Verspätung Dein Flieger hatte und welche Strecke dieser zurückgelegt hat. Die EU Verordnung gibt für eine Flugverspätung feste Summen vor, die die Airlines dann zahlen müssen. Das heißt: Es ist egal, wie viel Du für Deinen Flug bei der Buchung bezahlt hast. Die Entschädigung richtet sich einzig und allein nach dem Gesetz. Und: Es ist auch egal, ob Du den Flug überhaupt angetreten hast. Denn: Es kann ja sein, dass Du aufgrund der Verspätung erst gar nicht zum Flughafen gefahren bist, da Du Dir eine andere Beförderungsmöglichkeit herausgesucht hast. Diese Entschädigungssummen können Dir zustehen:

  • 600 Euro: Startest oder landest Du außerhalb der EU und liegt die geflogene Strecke bei über 3.500 Kilometern, hast Du ab einer Verspätung von 3 Stunden einen Anspruch auf 600 Euro Entschädigung. Hatte Dein Flug jedoch unter 4 Stunden Verspätung, muss Dir die Fluggesellschaft nur die Hälfte zahlen. Damit kommst Du noch auf eine Entschädigung von 300 Euro.
  • 400 Euro: Bist Du innerhalb der EU geflogen und hast dabei eine Strecke von mehr als 1.500 Kilometern zurückgelegt, hast Du ab 3 Stunden Verspätung einen Anspruch auf eine Entschädigung von 400 Euro. Die gleiche Entschädigung steht Dir zu, wenn Du außerhalb der EU gestartet oder gelandet bist und auf dem Weg eine Strecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern zurückgelegt hast.
  • 250 Euro: Kommst Du mehr als 3 Stunden zu spät am Ziel an und hast dabei bis 1.500 Kilometer zurückgelegt, stehen Dir 250 Euro Entschädigung zu.

Was kann ich bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck tun?

Neben Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung kannst Du auch Ansprüche auf eine Entschädigung bzw. auf Schadensersatz haben, wenn die Airline Dein aufgegebenes Gepäck beschädigt oder verloren hat. Das regelt das Montrealer Abkommen. Dabei können Dir bis zu 1.385 Euro zustehen. Das solltest Du bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck wissen:

Verlustmeldung aufgeben

Ist Dein Koffer oder Rucksack bei der Gepäckausgabe nicht aufgetaucht, solltest Du noch am Flughafen zur Airline gehen und das melden. Erst, wenn Du eine Bestätigung hast, dass Dein Koffer nicht angekommen oder verschollen ist, kannst Du den Flughafen verlassen. Auf diese Weise stellst Du sicher, dass Du Deinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kannst, sollte Dein Koffer nicht mehr auftauchen.

Noteinkäufe machen

Da Du bei einem verlorengegangenen oder verspäteten Koffer ohne Kleidung und Drogerieartikel dastehst, darfst Du Dir die wichtigsten Dinge kaufen. Das gehören zum Beispiel Artikel wie

  • Zahnbürste,
  • Zahnpasta und
  • Unterwäsche.

Diese Ausgaben muss Dir die Airline ersetzen. Ist Dein Koffer auch nach einigen Tagen noch nicht aufgetaucht, darfst Du Dir auch eine Grundausstattung an Kleidung kaufen. Diese Kosten ersetzen Dir einige Airlines ganz, andere wiederum nur zur Hälfte, da Du die eingekaufte Kleidung ja auch nach Deiner Reise noch tragen kannst. In jedem Fall solltest Du alle Rechnungen für Deine getätigten Ausgaben aufbewahren, so dass Du nachweisen kannst, dass Du die Dinge auch tatsächlich gekauft hast. Luxusgegenstände solltest Du dagegen bei einem verlorenen Koffer nicht kaufen. Die Kosten dafür erstattet Dir die Fluggesellschaft nicht. Das muss sie auch nicht, wie das Amtsgericht Frankfurt im Juni 2017 entschieden hat.

Der Höchstsatz, den Fluggesellschaften Dir erstatten müssen, liegt derzeit bei 1.385 Euro. Das heißt jedoch nicht, dass Du diese Summe in jedem Fall ausgeben darfst. Diese Kosten werden Dir nur in absoluten Einzelfällen erstattet, wenn Du nachweisen kannst, dass das notwendig war. Um einen Streit über die zu erstattende Summe zu verhindern, arbeiten einige Fluggesellschaften auch mit Tagessätzen. Dabei kannst Du so viel kaufen, wie es Dir der Tagessatz ermöglicht. Was Du genau kaufst, interessiert die Fluggesellschaft dabei nicht. Andere Airlines wiederum geben Dir bei einem verspäteten oder verlorengegangenen Koffer direkt eine Grundausstattung an Hygieneartikeln an die Hand. Auf diese Weise musst Du Dich darum nicht mehr kümmern. Dieser Weg erspart beiden Parteien in der Regel Zeit und Nerven.

Schadensersatz verlangen

Sollte Dein Koffer gar nicht mehr auftauchen, kannst Du für die verlorengegangenen Sachen Schadensersatz verlangen. Dabei musst Du nachweisen, welche Gegenstände in dem Koffer waren und was diese gekostet haben. Im besten Fall hast Du eine Packliste sowie die Kaufbelege zu den einzelnen Gegenständen. Du erhältst dann in der Regel zwar nicht den Neupreis der verlorenen Sachen, sondern das, was die Sachen noch wert waren.

Gepäckschäden melden

Ist Dein Koffer nicht verschwunden, sondern nur beschädigt, musst Du das nicht sofort am Flughafen melden. Du hast 7 Tage Zeit, Deine Fluggastrechte geltend zu machen und damit den Schaden bei der Airline zu melden. Wartest Du länger, verlierst Du Deinen Anspruch auf einen Schadensersatz. Damit Du der Fluggesellschaft beweisen kannst, dass Du Schäden am Koffer hast, mach direkt Fotos davon und schicke der Airline diese bei Deiner Schadensmeldung mit.

An Schlichtungsstelle wenden

Reagiert die Fluggesellschaft nicht auf Deine Anfrage zu Deinem verlorengegangenen, verspäteten oder beschädigten Gepäck, kann Dir die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr weiterhelfen. Diese unterstützt Dich kostenlos dabei, einen Schadensersatz von der Airline zu erhalten. Dabei hat die Stelle im Jahr 2017 knapp 1.200 Beschwerden bearbeitet.

An Flugrechte-Unternehmen wenden

Willst Du Dich nicht selbst mit der Airline herumschlagen, kannst Du Dich auch an ein Flugrechte-Unternehmen wenden. Der Anbieter Flightright kümmert sich nicht nur um verspätete und annullierte Flüge, sondern auch um verspätetes oder verschwundenes Gepäck. Das Unternehmen prüft dabei eingangs, ob Du einen Anspruch auf einen Schadensersatz hast. Liegt dieser vor, wickelt es den gesamten Schriftverkehr mit der Airline für Dich ab. Gewinnt Flightright den Streit mit der Airline, erhält das Unternehmen eine Provision. Diese ist von der erstrittenen Gesamtsumme abhängig. In der Regel liegt diese aber zwischen 33 und 36 Prozent. Verliert Flightrightden Rechtsstreit mit der Fluggesellschaft, gehst sowohl Du als auch Flightright leer aus. Du musst dann jedoch auch nichts an das Unternehmen zahlen. Das Risiko des Prozesses trägt also allein Flightright. Auch in diesem Fall können wir Dir daher vor allem diesen Anbieter empfehlen, um Deinen Schadensersatzanspruch geltend zu machen.