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Schufa-Eintrag löschen: Wie geht das und wie lange dauert es?

Ein negativer Schufa-Eintrag kann für Dich viele Nachteile haben: Banken können Dir Kredite verweigern oder Du kannst keine Versicherungen oder Handyverträge mehr abschließen. Dabei kannst Du negative Schufa-Einträge löschen lassen. Wir zeigen Dir, wie das geht und wie lange es dauert.

Wie kann ich einen Schufa-Eintrag löschen?

Du kannst bestimmte Schufa-Einträge löschen lassen. Je nachdem, um was für einen Eintrag es sich handelt, musst Du unterschiedlich vorgehen. Wir zeigen Dir, wie das geht und was Du beachten musst.

1. Schufa-Auskunft einholen

Bevor Du falsche Schufa-Einträge löschen kannst, musst Du wissen, welche Daten von Dir überhaupt bei der Schufa (oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei) vorliegen. Die Schufa ist nach Art. 15 DSGVO verpflichtet, Dir kostenlos eine Datenkopie zur Verfügung zu stellen. Die Zustellung per Post dauert in der Regel 4 bis 7 Werktage, bei hoher Nachfrage auch bis zu 1 bis 2 Wochen. Eine sofortige Selbstauskunft im PDF-Format kostet bei der Schufa 29,95 € inkl. MwSt., bei anderen Anbietern wie Bonify ist der Schufa-Score nach Registrierung kostenlos abrufbar. Dafür hat die Auskunftei Boniversum, mit der Bonify zusammenarbeitet, weniger Daten vorliegen als der Marktführer Schufa.

Du solltest Dir sowohl von der Schufa als auch von anderen Auskunfteien eine Auskunft einholen, denn die dort gespeicherten Informationen sind nicht unbedingt dieselben. Während bei einer Auskunftei falsche Informationen hinterlegt sein können, können bei einer anderen Auskunftei die Informationen richtig sein.

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    Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Online-Sofort-Auskunft: kostenpflichtig (29,95 € inkl. MwSt.)

    2. Auf Fehler prüfen

    Hast Du Deine Schufa-Auskunft vor Dir, musst Du überprüfen, ob die darin vorkommenden Daten korrekt sind. Zwei Arten von Fehlern können auftauchen: Datenfehler oder Einträge, die noch in der Schufa-Auskunft stehen, obwohl die Frist abgelaufen ist.

    Daten

    Die von Dir gespeicherten persönlichen Daten müssen korrekt sein. Andernfalls solltest Du einen fehlerhaften Schufa-Eintrag löschen lassen. Außerdem kann es bei Fehlern in der Datenübertragung dazu kommen, dass Einträge in der Schufa-Auskunft stehen, die gar nicht von Dir stammen.

    Ein anderer Fehler kann auftreten, wenn Du Dich für einen Kredit interessiert hast und Angebote von mehreren Banken eingeholt hast. Dann können alle Banken eine Kreditanfrage gestellt haben, ohne dass Du letztendlich die Kredite angenommen hast. Wichtig: Echte Kreditanfragen werden 12 Monate gespeichert und sind für Vertragspartner 10 Tage sichtbar – sie können den Score negativ beeinflussen. Davon abzugrenzen sind Konditionsanfragen, die bonitätsneutral sind und für Dritte nicht sichtbar. Achte daher beim Vergleich von Kreditangeboten darauf, dass die Bank ausdrücklich eine „Anfrage Kreditkonditionen” stellt. Sollte dennoch fälschlicherweise eine echte Kreditanfrage vermerkt sein, wäre das ein klassischer Fall, in dem sich der Schufa-Eintrag löschen lässt.

    Fristen

    Die Schufa und andere Auskunfteien dürfen Daten nicht unbegrenzt speichern. Selbst wenn Du einen negativen Eintrag hast, muss dieser nach einer bestimmten Frist gelöscht werden. Ist diese Frist abgelaufen, der Eintrag aber immer noch in der Schufa-Auskunft vorhanden, kannst Du den Schufa-Eintrag löschen lassen.

    3. Fehler korrigieren lassen

    Datenfehler oder Einträge, die trotz Fristablauf noch vorhanden sind, kannst Du bei der Schufa melden und korrigieren lassen. Wir erklären Schritt für Schritt, wie man Schufa-Einträge löschen lassen kann.

    Ablauf

    Datenfehler kannst Du mit einem entsprechenden Beleg – zum Beispiel einer Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung – schriftlich korrigieren lassen. Hier reicht eine formlose Erläuterung, um welche Fehler es sich handelt. Ist der Fehler die abgelaufene Frist, musst Du den Vorfall ausführlicher erläutern und Belege beifügen. Laut Verbraucherzentrale reagiert die Schufa meist relativ schnell mit der Löschung des Eintrags, wenn Du nachvollziehbar begründen kannst, dass die Daten falsch oder veraltet sind.

    Es ist auch sinnvoll, dass Du nicht nur die Schufa einschaltest, sondern auch die Bank oder das Unternehmen, das die falsche Eintragung verursacht hat, zu informieren. Die Bank ist verpflichtet, falsche Informationen zu widerrufen und kann eventuell sogar für die Folgen eines falschen Eintrages haften.

    Wenn die Schufa nicht löscht

    Falls die Schufa sich weigert, einen Schufa-Eintrag zu löschen, kann das für Dich zu erheblichen Nachteilen führen. Bevor Du dann einen Anwalt einschaltest, kannst Du Dich an den Ombudsmann der Schufa wenden. Das ist eine Schlichtungsstelle, die für Verbraucher kostenlos und möglichst schnell einen strittigen Fall löst. Falls die Schufa im Recht ist, erläutert die Stelle den Sachverhalt möglichst verständlich. Bist Du im Recht, wird die Schufa den Schufa-Eintrag löschen.

    Musterbrief

    Um einen Eintrag löschen zu lassen, gibt es keinen vorgegebenen Schufa-Löschungsantrag. Wir stellen Dir zwei kostenlose Musterbriefe zur Verfügung: Einen für den Fall, dass Du eine Forderung von unter 2.000 € vorzeitig löschen lassen möchtest. Der andere Musterbrief ist für ein Unternehmen, das Du aufforderst, einen unzulässigen Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

    Beide Musterbriefe sind für vergleichsweise einfache oder wenig strittige Fälle gut geeignet. Der Musterbrief ist eine gute Vorlage, der auf die relevanten Rechtsgrundlagen verweist. Du ergänzt ihn um Deine persönlichen Angaben und kannst so ganz einfach einen Schufa-Eintrag löschen lassen:

    Musterbrief 1: Vorzeitige Löschung einer Forderung

    Dein Name
    Deine Adresse

    SCHUFA Holding AG
    Privatkunden ServiceCenter
    Postfach 10 34 41
    50474 Köln

    Ort, Datum

    Betreff: Vorzeitige Löschung einer Forderung unter 2.000 €

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am XX.XX.XXXX habe ich eine Selbstauskunft von Ihnen angefordert. Auf dieser findet sich unter anderem eine Forderung der Firma MUSTER vom XX.XX.XXXX in Höhe von 1.099,00 €.

    Ich möchte Sie bitten, diesen Eintrag unverzüglich zu löschen. Ich habe den offenen Betrag innerhalb von sechs Wochen bezahlt, wie Sie auf der beigelegten Zahlungsbestätigung sehen können. Außerdem unterschreitet der Wert der Forderung die Grenze von 2.000 €. Auch ein Vollstreckungsbescheid gegen mich liegt nicht vor.

    Damit sind alle Bedingungen erfüllt, dass Sie die Forderung vorzeitig löschen. Sobald der betreffende Eintrag gelöscht ist, möchte ich Sie zudem darum bitten, mir eine aktualisierte kostenfreie Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zuzusenden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dein Name

    Musterbrief 2: Löschung eines unzulässigen Schufa-Eintrages

    Dein Name
    Deine Adresse

    Firmenname
    Adresse

    Ort, Datum

    Betreff: Löschung eines unzulässigen Schufa-Eintrages

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am XX.XX.XXXX habe ich eine Selbstauskunft der Schufa angefordert. Auf dieser findet sich unter anderem eine Forderung Ihrer Firma MUSTER vom XX.XX.XXXX in Höhe von 899,00 €. Laut Datenübersicht haben Sie die entsprechende Forderung an die Schufa weitergeleitet.

    Am XX.XX.XXXX habe ich dieser Forderung schriftlich widersprochen. Sie finden das Schreiben in Kopie anbei. Damit handelt es sich um eine bestrittene Forderung, die ich in dieser Höhe (UND/ODER dem Grunde nach) bestreite. Deshalb besteht der Schufa-Negativvermerk unzulässigerweise.

    Sie sind daher verpflichtet, diesen Negativvermerk gegenüber der Schufa zu widerrufen. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 823, 1004 BGB als Anspruch auf Beseitigung der durch die unzulässige Datenübermittlung entstandenen Störung.

    Ich fordere Sie auf, dieser Verpflichtung umgehend nachzukommen und die Löschung bis spätestens XX.XX.XXXX (angemessene Frist, zum Beispiel zwei Wochen) zu veranlassen. Falls Sie dieser Aufforderung nicht folgen, sehe ich mich gezwungen, den Rechtsweg einzuleiten. Außerdem behalte ich es mir vor, Schadensersatzansprüche gegen Ihre Firma geltend zu machen. Aus § 824 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass Sie für negative Folgen haften, die aus diesem Negativeintrag entstanden sind.

    Ich bin davon überzeugt, in Ihrem und meinem Interesse die Angelegenheit außergerichtlich lösen zu können.
    Mit freundlichen Grüßen

    Dein Name

    Wenn Du eher komplizierte Schufa-Einträge löschen lassen willst, kann ein Musterbrief nicht mehr ausreichen. Dann solltest Du ein detailliertes Schreiben selbst aufsetzen, Dich an den Schufa-Ombudsmann wenden oder sogar einen Anwalt einschalten.

    Welche Einträge kann ich korrigieren lassen - und welche nicht?

    Du kannst viele Schufa-Einträge löschen lassen oder korrigieren, jedoch nicht alle. Wenn ein Eintrag eigentlich in Deiner Selbstauskunft stehen müsste, er aber nicht auftaucht, kannst Du ihn nachtragen lassen. Wenn Du zum Beispiel immer pünktlich Deine Kreditraten zahlst, kann sich das positiv auf Deinen Score auswirken. Wir erklären, welche Einträge löschbar sind und welche nicht, und was Du dabei beachten musst.

    löschbar

    Du kannst sowohl bestimmte Negativmerkmale als auch fehlerhafte Schufa-Einträge löschen. Wende Dich dazu schriftlich an die Schufa und erkläre den Sachverhalt.

    fehlerhafte Einträge

    Wenn Fehler in Deiner Auskunft auftreten, solltest Du diese Schufa-Einträge löschen, und zwar am besten möglichst schnell. Andernfalls drohen Dir Nachteile, wenn Du einen Kredit brauchst, eine Wohnung mieten möchtest oder einen Leasingvertrag unterschreiben willst.

    getilgte Kredite nicht gelöscht

    Wenn Du einen laufenden Kredit hast, taucht dieser auf Deiner Selbstauskunft auf. Wenn Du den Kredit abbezahlt hast, verschwindet dieser drei Jahre nach dem letzten Rückzahlungsdatum. Falls der Kredit immer noch auf Deiner Selbstauskunft steht, solltest Du Dich an die Bank und an die Schufa wenden, um den Schufa-Eintrag löschen zu lassen. Nach Erledigung taucht er dann nicht mehr auf.

    bezahlte Forderungen nicht gelöscht

    Bei abgeschlossenen Inkasso- oder Mahnverfahren gilt seit dem 1. Januar 2025 die sogenannte 100-Tage-Regelung: Wird die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Schufa-Meldung vollständig beglichen und liegen keine weiteren Negativeinträge vor, verkürzt sich die Speicherfrist von 36 auf 18 Monate. Andernfalls wird die Forderung erst nach drei Jahren gelöscht. Du solltest Dich an die Schufa wenden, damit sie den Schufa-Eintrag löschen lässt.

    fehlerhafte persönliche Daten

    Findest Du auf der Selbstauskunft Daten, die falsch, veraltet oder unvollständig sind, muss die Schufa diese sofort korrigieren oder den Schufa-Eintrag löschen.

    verspätete Zahlungen vermerkt

    Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt. Wenn Du einmal eine Rechnung zu spät bezahlt hast, darf das Unternehmen keinen negativen Eintrag an die Schufa übermitteln. Für eine Schufa-Eintragung braucht es diese vier Voraussetzungen:

    • Zwei Mahnungen: Du musst mindestens zwei Mahnungen zu der Forderung erhalten haben
    • Vier Wochen: Zwischen den beiden Mahnungen müssen vier Wochen liegen
    • Androhung: In der Mahnung muss mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht werden
    • Unbestritten: Die Forderung darf nicht von Dir bestritten sein

    Es reicht also nicht aus, wenn Du einmal eine Handyrechnung ein paar Tage zu spät überwiesen hast. Sollte das doch der Fall sein, solltest Du diesen Schufa-Eintrag löschen lassen.

    Forderungen zu hoch vermerkt

    Die Schufa hat eine ganze Menge an Daten: Daten zu rund 68 Millionen Personen und etwa 9.000 Vertragspartnern aus den Bereichen Banken, Handel, Energie und Telekommunikation. Da kann es zu Fehlern kommen – zum Beispiel in der Höhe der Forderung. Solltest Du so einen Fehler finden, kannst Du mit den entsprechenden Belegen den Schufa-Eintrag löschen lassen.

    Negativmerkmale

    Selbst wenn ein Eintrag an sich nicht fehlerhaft war, sondern Du aus gerechtfertigten Gründen einen negativen Schufa-Eintrag hast, kannst Du ihn eventuell löschen lassen.

    Privatinsolvenz

    Eine Privatinsolvenz erfolgt in mehreren Schritten. Seit dem 28.06.2022 gilt eine verkürzte Speicherfrist: Die Restschuldbefreiung wird bei der Schufa nur noch drei Jahre nach Erteilung gespeichert (zuvor sechs Jahre). Diese Verkürzung basiert auf einer EU-Richtlinie und gilt für alle Verfahren, bei denen die Restschuldbefreiung ab dem 28.06.2022 erteilt wurde. Bei einem dreijährigen Insolvenzverfahren bedeutet das in der Praxis: Alle Negativeinträge sind nach rund dreieinhalb Jahren gelöscht (3 Jahre Insolvenz + 6 Monate Schufa-Speicherfrist für die Restschuldbefreiung selbst). Der Eintrag über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung werden dabei separat erfasst:

    • Eröffnung des Insolvenzverfahrens: erster negativer Eintrag bei Verfahrenseröffnung.
    • Erteilung der Restschuldbefreiung: Löschung bei der Schufa sechs Monate nach Erteilung (übernommen aus den öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen).
    • Speicherfrist insgesamt: 3 Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens (seit 28.06.2022, zuvor 6 Jahre). Eine Versagung der Restschuldbefreiung wird taggenau nach 3 Jahren gelöscht.

    Sind die Fristen vergangen und die Privatinsolvenz ist immer noch Bestandteil der Schufa-Auskunft, solltest Du einen Antrag auf Schufa-Eintrag-Löschung stellen. Weitere Details findest Du z. B. bei der LR Schuldnerberatung oder unter schuldnerberatung.de.

    Schulden

    Hast Du Schulden bis 2.000 € gehabt, kannst Du diesen Schufa-Eintrag sofort löschen lassen. Bedingung hierfür ist, dass Du die Schulden innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung bei der Schufa vollständig beglichen hast. Außerdem darf es sich nicht um eine titulierte Forderung handeln, also zum Beispiel eine Zwangsvollstreckung.

    Einträge von Inkassounternehmen

    Wenn Du einer Forderung nicht nachgekommen bist und Dein Vertragspartner ein Inkassounternehmen eingeschaltet hat, bekommst Du einen negativen Schufa-Eintrag. Wenn Du die offene Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach der Schufa-Meldung vollständig begleichst und keine weiteren Negativeinträge vorliegen, verkürzt sich die Speicherfrist seit dem 1. Januar 2025 von 36 auf 18 Monate (100-Tage-Regelung).

    Einträge bei Amtsgerichten

    Auch bestimmte Gerichtsdaten führen zu einem negativen Schufa-Eintrag. Dazu gehören Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherungen oder Nichtabgabe der Vermögensauskunft. Sie werden taggenau nach drei Jahren gelöscht. Du kannst so einen Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen, wenn Du die Forderung begleichst und mit einer Bestätigung des Gläubigers die Eintragung im Schuldnerregister des Amtsgerichts löschen lässt. Nach Ablauf von vier Wochen wird diese Löschung der Schufa automatisch mitgeteilt. Dann wird sie den Schufa-Eintrag löschen.

    nicht löschbar

    laufende Kredite

    Falls Du aktuell einen laufenden Kredit nimmst, ist es nicht möglich, eine Schufa-Löschung zu beantragen. Die einzige Möglichkeit ist, den Kredit abzubezahlen, zum Beispiel durch eine Umschuldung.

    Gläubiger lehnt vorläufige Schufa-Löschung ab

    Wenn es sich um eine titulierte Forderung handelt, ein Richter also die Gültigkeit der Forderung bestätigt, kannst Du den Schufa-Eintrag löschen lassen, wenn der Gläubiger dem zustimmt. Lehnt er es ab, kannst Du den Eintrag nicht vorzeitig löschen lassen. Ohne Zustimmung des Gläubigers gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren.

    Warum sollte ich einen Schufa-Eintrag löschen lassen?

    Es ist wichtig, dass Du einen negativen Schufa-Eintrag löschen lässt, da Du sonst viele Nachteile haben kannst. Bevor Du einen Kredit von einer Bank bekommst oder eine Autoversicherung oder einen Leasingvertrag abschließt, prüft Dein Geschäftspartner Deine Bonität. Hast Du aufgrund von möglicherweise fehlerhaften Einträgen eine geringe Bonität, kann Dir der Kredit oder die Versicherung verweigert werden. Auch für Vermieter spielt eine Schufa-Auskunft eine Rolle. Gerade wenn sich viele Mitbewerber für eine Wohnung interessieren, kann eine schlechte Bonität dafür sorgen, dass Du die Wohnung nicht bekommst.

    Wie kommt es zu Fehlern in Schufa-Einträgen?

    Die Schufa verarbeitet eine Vielzahl an Daten, da kann es auch zu Fehlern kommen. Auch durch Umzüge und veraltete Adressen kommt es zu Fehlern. Außerdem bleiben manchmal Einträge bestehen, obwohl sie eigentlich schon längst hätten gelöscht werden müssen.

    Wie lange werden Informationen bei der Schufa gespeichert?

    Die verschiedenen Arten von Informationen, die die Schufa über Dich hat, werden unterschiedlich lang gespeichert:

    Art der Information Löschungszeitpunkt
    falsche Einträge jederzeit
    Kredite 3 Jahre nach Rückzahlung
    Girokonten und Kreditkarten Auflösung des Kontos
    Kreditanfragen 12 Monate nach Anfrage
    Konditionsanfragen für Dritte nicht sichtbar / bonitätsneutral
    Anfragen von Unternehmen an Schufa 12 Monate nach Anfrage
    Erste Zahlungsstörung, vollständig bezahlt (100-Tage-Regel, seit 01.01.2025) 18 Monate (statt 36 Monate)
    Haftbefehl und Abgabe der Vermögensauskunft 3 Jahre
    Restschuldbefreiung (Eintrag) 6 Monate nach Erteilung
    Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung 3 Jahre nach Beendigung (seit 28.06.2022, zuvor 6 Jahre)

    Quelle: Schufa (Stand: 2026)

    100-Tage-Regelung (seit 1. Januar 2025): Wird eine gemeldete Forderung vollständig innerhalb von 100 Tagen nach der Schufa-Meldung beglichen, verkürzt sich die Speicherfrist des Negativeintrags von 36 auf 18 Monate. Voraussetzung ist, dass drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

    • Die Forderung wird vollständig innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung bezahlt.
    • Innerhalb der 18 Monate erfolgt kein weiterer negativer Eintrag bzw. Zahlungsausfall.
    • In diesem Zeitraum gibt es keine Einträge des Schuldners in öffentliche Verzeichnisse (z. B. Schuldnerverzeichnis, Insolvenzantrag).

    Fehlt eine der drei Bedingungen, bleibt es bei der regulären Speicherfrist von 36 Monaten. Die Schufa wendet die verkürzte Frist automatisch an – einen gesonderten Antrag musst Du nicht stellen. Mehr Details findest Du direkt bei der Schufa oder bei der Tagesschau.

    Welche Informationen speichert die Schufa über mich - und welche nicht?

    Weil ein negativer Schufa-Eintrag viele Nachteile hat, haben viele Menschen Angst vor der Schufa. Deshalb herrscht auch viel Unwissen über die Schufa – manche halten sie sogar für eine staatliche Behörde, dabei ist sie ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen. Außerdem wissen viele nicht, welche Daten die Schufa speichert und welche nicht.

    Einträge zu personenbezogenen Daten

    Die Schufa speichert diese personenbezogenen Daten von Dir:

    • Namen
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • aktuelle Anschrift
    • frühere Anschriften

    Vertragsdaten

    Außerdem speichert die Schufa diese Vertragsdaten von Dir, solange die entsprechenden Verträge, Bürgschaften oder Kredite aktiv sind:

    • Bankkonten
    • Kreditkarten
    • Kredite
    • Leasingverträge
    • Mobilfunkkonten
    • Versandhandelskonten
    • Ratenzahlungsgeschäfte
    • Bürgschaften
    • Zahlungsausfälle
    • angemahnte Forderungen

    keine Einträge zu

    Die Schufa hat dagegen keine Informationen zu persönlichen Daten wie Deinem Gehalt, Beruf oder zu politischen Überzeugungen. Es gibt keine Einträge zu:

    • Vermögen
    • Einkommen
    • Kaufverhalten
    • Beruf
    • Lebenseinstellungen
    • Mitgliedschaften in Parteien, Vereinen, Verbänden
    • Familienstand
    • Nationalität

    Welche Faktoren beeinflussen meinen Bonitätsscore?

    Seit dem 17.03.2026 nutzt die Schufa ein neues Score-System: Statt der bisherigen Prozentwerte (0–100 %) wird der Score nun auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten ausgewiesen und basiert auf 12 transparenten Kriterien. Stärkster Einflussfaktor sind Zahlungsstörungen (100–264 Punkte). Weitere wichtige Faktoren sind u. a. das Alter des ältesten Bankvertrags (0–69 Punkte) und das Alter der ältesten Kreditkarte (0–81 Punkte). Der sogenannte Geoscore (Wohnort) hat dagegen mit nur 0,3 % einen kaum spürbaren Einfluss auf den Gesamtscore.

    Wenn Du eine Schufa-Auskunft anforderst, hat das keinen negativen Einfluss auf Deinen Score. Auch Dein Wohnort – also ob Du etwa in einem guten oder weniger guten Stadtviertel wohnst – hat in den allermeisten Fällen keinen Einfluss auf den Bonitätsscore. Die Schufa verarbeitet für den Score auch keine Daten aus sozialen Netzwerken.

    Es gibt einige Faktoren, die Deinen Bonitätsscore mit Sicherheit beeinflussen. Falls Du Deinen Score verbessern möchtest, kannst Du einige Faktoren ganz leicht selbst verändern. Wir verraten Dir, wie das geht.

    Ungenutzte Kreditkarten

    Für jede Kreditkarte erhältst Du einen Schufa-Eintrag. Viele Kreditkarten verschlechtern Deinen Schufa-Score. Wenn Du mehrere Kreditkarten hast, solltest Du Dir daher genau überlegen, welche Du wirklich nutzt und ob es nicht besser wäre, welche zu kündigen. Sobald Du die Karte gekündigt hast, verschwindet auch der Eintrag in der Schufa-Selbstauskunft.

    Verschiedene offene Kredite

    Je mehr offene Kredite Du hast, desto schlechter ist Dein Schufa-Score. Deshalb ist es ratsam, lieber einen größeren Kredit als mehrere kleine abzuschließen. Außerdem kann es sinnvoll sein, zum Beispiel durch eine Umschuldung laufende Kredite abzubezahlen, um so Deinen Schufa-Score zu verbessern.

    Ungenutzte Konten

    Auch jedes Deiner Konten führt zu einem Schufa-Eintrag. Deshalb gilt das Gleiche wie für Kreditkarten: Überlege Dir, welche Du wirklich brauchst und welche Du kündigen kannst. So hast Du nicht nur eine bessere Übersicht, Du sparst auch noch Kontogebühren, und Dein Schufa-Score ist auch besser. Wenn Du ein Konto kündigst, wird es sofort aus Deiner Selbstauskunft entfernt.

    Häufiger Wohnsitzwechsel

    Meistens lässt es sich zwar nicht vermeiden, aber die Schufa bewertet es auch negativ, wenn Du häufig umziehst. Das solltest Du zumindest im Hinterkopf behalten.

    Woher erhält die Schufa Informationen über mich?

    Die Schufa hat auch Informationen über Dich, wenn Du immer alles rechtzeitig bezahlt hast. Laut eigenen Angaben liegen zu rund 90 % aller bei der Schufa gespeicherten Personen sogar ausschließlich positive Informationen vor. Dagegen kannst Du nichts tun. Es ist nicht möglich, alle Schufa-Daten löschen zu lassen.

    Die Schufa erhält ihre Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen sowie von ihren Vertragspartnern. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Unternehmen, Telekommunikationsgesellschaften oder Energieversorger. Die Schufa erhält von den Vertragspartnern die Daten, und diese erhalten sozusagen im Gegenzug dafür Informationen über die Kreditwürdigkeit.