Eine Steuererklärung als Student abzugeben, ist in jedem Fall sinnvoll - auch wenn Du bislang kein Einkommen hast. Du kannst dadurch tausende Euro an Steuern sparen - auch als Student. Denn wenn Studenten weniger Einnahmen als Ausgaben haben, entsteht ein steuerlicher Verlust. Und dieser Verlust kann vom Fiskus als eine Art Steuerbonus vermerkt werden, den Du einlöst, sobald Du das erste Mal Steuern zahlst. Du kannst Steuererklärungen als Student sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Eine Pflicht-Steuererklärung als Student musst Du allerdings nur machen, wenn Du bei Deinem Studentenjob Lohnsteuer bezahlen musstest.

Wir zeigen Dir, ob Du verpflichtet bist eine Steuererklärung als Student abzugeben, was Du alles von der Steuer absetzen kannst und wie Du die Steuererklärung auch ohne Vorkenntnisse innerhalb von 10 Minuten komplett online einreichst. Du erfährst hier wie Du als Student mit der Steuererklärung die höchstmögliche Rückzahlung bekommst. Wetten, dass Du selbst überrascht bist, wie viel Steuern Du sparst?

Warum jeder Student eine Steuererklärung abgeben sollte

Kein Einkommen, also auch keine Einkommenssteuererklärung als Student? Eine Steuererklärung im Studium ist auch ohne Einkünfte sinnvoll. Denn Du kannst Deine Ausgaben im Studium als Verlustvortrag geltend machen.

7 Gründe, warum Du als Student eine Steuererklärung abgeben solltest
  1. Verlustvortrag: Verluste aus der Studentenzeit werden angerechnet, sobald Du das erste Mal Steuern zahlst.
  2. Ohne Belege dank Pauschalen: Wenn Du keine Belege gesammelt hast, ist das nicht schlimm. Denn für viele Kosten gibt es Pauschalen, die ohne Belege geltend gemacht werden können (z. B. 240 € pro Jahr für Telefon/Internet, 964 € für Umzug, 30 € pro Tag Praktikum).
  3. Einfach: Dank spezieller Steuersoftwares für Studenten ist die Steuererklärung für Studenten auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach zu erstellen
  4. Schnell: Mit online-basierten Steuersoftwares klickst Du Dich in wenigen Minuten durch einen Fragebogen. Am Ende des Fragebogens kannst Du die Steuererklärung online einreichen.
  5. Komplett online: Die Steuererklärung fürs Studium kannst Du komplett online machen und einreichen. Es ist wirklich einfach, schnell und ohne Vorkenntnisse machbar.
  6. 4 Jahre rückwirkend: Als Student kannst Du bis zu 4 Jahre rückwirkend Deine Steuererklärungen für Dein Studium einreichen. Wetten, dass sich da ordentlich was ansammelt?
  7. Tausende Euro absetzbar: Da Du vieles wie bspw. Studiengebühren, Fahrten zur Uni, Umzüge, Auslandssemester, Praktika, Versicherungen und Internet absetzen kannst, kommst Du schnell auf viele tausend Euro, die Du von der Steuer absetzen kannst.

Welche Studenten eine Steuererklärung abgeben müssen

Müssen Studenten Steuern zahlen? Wann Studenten Steuern zahlen müssen, hängt von den Einkommensverhältnissen ab. Als Student ohne Nebeneinkünfte musst Du weder Steuern zahlen, noch eine Steuererklärung als Student abgeben. Wenn Du aber neben dem Studium auf der Lohnsteuerkarte Geld verdienst, bspw. als studentische Hilfskraft, zahlt Dein Arbeitgeber für Dich Lohnsteuer und Du kannst mit einer Steuererklärung als Student einen Teil der bezahlten Steuer vom Finanzamt zurückholen. Als Minijobber mit einem maximalen Verdienst von 538 € im Monat bist Du nicht verpflichtet, als Student eine Steuererklärung abzugeben, denn Du zahlst keine Lohnsteuer. In diesem Fall liegt Dein Einkommen unter dem Steuerfreibetrag für Studenten von 11.604 € pro Jahr (Stand 2024). Erst wenn der Freibetrag überschritten wird, musst Du eine Steuererklärung machen. Dennoch raten wir Dir auch ohne Einkommen, eine Steuererklärung abzugeben.

Eine Steuererklärung als Student ist vorgeschrieben, wenn Du:

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehst, die den Steuerfreibetrag für Studenten von 11.604 € pro Jahr übersteigen
  • Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte von über 11.604 € jährlich hast
  • Bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt, also in Steuerklasse VI veranlagt bist
  • Steuerfreibeträge in Deiner Lohnsteuerkarte eingetragen hast

Als Studentische Hilfskraft Steuern zahlen?

Ob Du als Studentische Hilfskraft Steuern zahlen musst, hängt vom Einkommen ab. Minijobber mit Einkommen unter 538 € im Monat zahlen keine Lohnsteuer. Wenn Du mehr als den Steuerfreibetrag für Studenten in Höhe von 11.604 € verdienst, musst Du Steuern bezahlen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Student, der über ein höheres Einkommen als den Steuerfreibetrag für Studenten in Höhe von 11.604 € verfügt, eine Steuererklärung als Student abgeben sollte, um vielleicht einen Teil der bezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzubekommen.

Im dualen Studium Steuern zahlen?

Du bist verpflichtet, im dualen Studium eine Steuererklärung als Student abzugeben, da Du bei dieser Studienform auf jeden Fall über ein Einkommen verfügst. Du kannst aber auch Deine Studiengebühren absetzen. Der aktuelle Steuerfreibetrag als Student beträgt 11.604 €, wer mehr verdient, zahlt im dualen Studium Steuern. Als dualer Student hast Du jedoch einen großen Vorteil gegenüber Studenten in der Erstausbildung. In der Steuererklärung als Student im dualen Studium kannst Du Deine Studienkosten als Werbungskosten absetzen. Darunter fallen alle beruflich bedingten Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmaterial, Arbeitskleidung, Fortbildungskosten, Umzugskosten, Studienmaterialien, usw. Deine Studiengebühren absetzen zahlt sich vor allem aus, wenn Du an einer privaten Bildungseinrichtung studierst. Werbungskosten im Studium können, im Gegensatz zu Sonderausgaben, auf die kommenden Jahre umgelegt werden. Auch wenn Du im dualen Studium Steuern nicht sofort sparst, kommen die Vorteile, wenn Du ins Berufsleben einsteigst und mehr Geld verdienst. Dann profitierst Du von der Steuergutschrift, die sich über die Jahre angesammelt hat, da diese in Deiner ersten Steuererklärung nach dem Studium berücksichtigt wird.

Wann die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung für Studenten sind

Die Abgabefrist einer freiwilligen Steuererklärung für Studenten, auch Antragsveranlagung genannt, liegt bei 4 Jahren. Deine Steuererklärung als Student für 2020 muss also spätestens bis zum 31. Dezember 2024 beim Finanzamt eingereicht werden.

Die Abgabefrist einer verpflichtenden Steuererklärung für Studenten ist aktuell der 31.08. (sonst 31.07.) des kommenden Jahres.

Was Du im Studium steuerlich absetzen kannst

Das Studium steuerlich absetzen und die damit verbundenen Ausgaben in der Steuererklärung als Student geltend machen, kannst Du auf zwei Arten:

  1. Sonderausgaben: Die Sonderausgabenregelung gilt für Studenten im Erststudium und erlaubt bis maximal 6.000 € pro Jahr in der Steuererklärung als Student abzusetzen. Sonderausgaben im Studium müssen immer im gleichen Jahr in der Steuererklärung für Studenten abgerechnet werden. Eine Umlegung auf kommende Jahre ist zur Zeit nicht möglich. Das Finanzamt zahlt Dir maximal soviel zurück, wie Du in diesem Jahr als Student Steuern bezahlt hast.
  2. Werbungskostenpauschale: Studenten im dualen Studium, im Zweitstudium oder in einer zweiten Berufsausbildung können ihre gesamten Ausbildungskosten von der Steuer absetzen. Werbungskosten im Studium müssen nicht wie Sonderausgaben im gleichen Steuerjahr verrechnet werden, sondern werden in Form einer Steuergutschrift auf die folgenden Jahre umgelegt. Dein großer Vorteil startet, wenn Du ins Berufsleben einsteigst. Du hast dann gleich einen schönen Absetzbetrag auf Deinem Steuerkonto, wenn Du Deine erste Steuererklärung nach dem Studium abgibst.

Was kann ich steuerlich absetzen?

Als Student kannst Du alle direkten Studienkosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören Studiengebühren, Transportkosten, Arbeitsmaterialien, aber auch vorgeschriebene Praktika, obligatorische Studienreisen oder ein Auslandssemester. Hier werden auch Kosten für eine Auslandskrankenversicherung für Studenten, eine Haftpflichtversicherung für Studenten oder eine teurere Studentenwohnung berücksichtigt. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Du in einem Erststudium studierst oder sich das Studium an eine vorherige Ausbildung anschließt. Im Erststudium kannst Du Deine Ausbildung nur als Sonderausgaben geltend machen. In einem Zweitstudium oder einem Masterstudium dagegen kannst Du Dein Studium voll als Werbungskosten absetzen, die als Steuergutschrift so lange übernommen werden, bis Du im Beruf stehst und voll steuerpflichtig bist.

Als Erstudium gilt die erste berufliche oder akademische Ausbildung, wobei ein Abschluss entscheidend ist. Wenn Du zum Beispiel den Studiengang wechselst, hast Du in Deinem ersten Studienfach keinen Abschluss und somit keine Erstausbildung absolviert und befindest Dich somit in Deinem zweiten Studienfach immer noch in der ersten Ausbildung. Als Zweitstudium wird ein Masterstudiengang, die Promotion oder ein Studium nach einer Lehre angesehen. Auch ein duales Studium und ein Dienstverhältnis bei der Bundeswehr zählen darunter.

Nicht Wenige verlieren den Überblick, wenn es darum geht, welche Belege tatsächlich beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Seit 2016 ist das Verfahren dazu vereinfacht und so werden in Deiner Steuererklärung als Student künftig die meisten Beträge über Pauschalen berechnet. Für Dich gibt es z. B. eine Pendlerpauschale, Werbungskostenpauschale und eine Kontoführungspauschale, die Du bei Deiner Steuererklärung verrechnen kannst, ohne Belege einzurechnen.

Was kann ich steuerlich absetzen?

Sonderausgaben
  • Kranken- & Pflegeversicherung
  • Unfall- & Haftpflichtversicherung
  • Gesetzl. & Private Rentenversicherung
  • Versorgungswerk & Alterskassen
  • Riester-Rente
  • Kirchensteuer
  • Spenden & Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine (keine Freizeitvereine)

Pauschale

Ja

Höhe Pauschale

36 € jährlich

Höhe Belege

bis 6.000 € jährlich

Voraussetzungen

  • Bei Erstausbildung
Werbungskosten
  • Alle Kosten, die durch Arbeit/Studium entstehen

Pauschale

Ja

Höhe Pauschale

1.230 €jährlich

Höhe Belege

unbegrenzt jährlich

Voraussetzungen

  • Nur bei Zweitausbildung

Kosten im Studium

Studiengebühren
  • Studiengebühren
  • Semesterbeiträge
  • Aufnahmetests
  • Prüfungen
  • Seminare

Pauschale

Nein

Höhe Pauschale

-

Höhe Belege

bis 6.000 € Erstausbildung unbegrenzt Zweitausbildung

Voraussetzungen

-

Studentenwohnung
  • Miete
  • Maklerprovision
  • Nebenkosten
  • Reinigungskosten für Treppenhaus oder Keller
  • Rundfunkgebühr
  • Kfz-Stellplatz

Pauschale

Nein

Höhe Pauschale

-

Höhe Belege

bis 1.000 € jährlich

Voraussetzungen

  • Erstwohnsitz (z. B. bei Eltern) muss "Lebensmittelpunkt" sein
  • erfüllt z. B. bei 2 Heimfahrten/Monat
Bewerbungskosten
  • schriftliche Bewerbungen
  • Online-Bewerbungen
  • auch bei Absagen

Pauschale

Ja

Höhe Pauschale

8,50 € schriftl. Bewerb. 2,50 € Online-Bewerb. unbegrenzt

Höhe Belege

unbegrenzt jährlich

Voraussetzungen

  • Kopien der Bewerbungsschreiben & -antworten
Umzugskosten
  • Renovierungen alte Wohnung
  • Maklerprovisionen für Mietwohnungen
  • An- & Ummeldegebühren (z. B. Telefon, PKW)
  • Trinkgelder Umzugshelfer
  • Einbau von elektrischen Geräten

Pauschale

Ja

Höhe Pauschale

964 € jährlich

Höhe Belege

unbegrenzt jährlich

Voraussetzungen

  • Umzug muss berufsbedingt bzw. studienbedingt sein
Telefonkosten
  • Festnetz
  • Mobilfunk
  • Internet

Pauschale

Ja

Höhe Pauschale

20 € monatlich

Höhe Belege

unbegrenzt jährlich

Voraussetzungen

-

Fahrtkosten

Fahrten
  • Fahrten zur Uni
  • Fahrten zur Arbeit (z. B. Nebenjob)
  • Fahrrad, Auto, ÖPNV

Pauschale

Ja

Höhe Pauschale

0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer0,38 € pro Kilometer ab dem 20. Kilometer bis 4,500 €jährlich

Höhe Belege

unbegrenzt jährlich, Privat- & Firmenauto, ÖPNV

Voraussetzungen

  • Pauschale gilt nur für eine einfache Strecke (nicht Hin-& Rückfahrt)

Arbeitsplatz & Computer

Arbeitsmittel
  • Arbeitsmaterial (Taschenrechner, Ordner etc.)
  • Aktentasche
  • Arbeitskleidung
  • Fachliteratur & -magazine
  • Büromöbel

Pauschale

Ja

Höhe Pauschale

110 €

Höhe Belege

unbegrenzt jährlich

Voraussetzungen

  • Bezug zum Beruf muss vorhanden sein, z. B. bei Arbeitskleidung, Magazinen
Computer
  • PC
  • Notebook
  • Tablet
  • Zubehör (Tastatur, Maus, Drucker etc.)

Pauschale

Nein

Höhe Pauschale

-

Höhe Belege

unbegrenztsofort absetzbar

Voraussetzungen

  • Bei Anschaffungspreis >410 € über 3 Jahre abzuschreiben
  • voll absetzbar nur bei >90% berufl. Nutzung
  • Teilbetrag absetzbar je nach Anteil privat. & berufl. Nutzung

Auslandssemester & Praktika

Verpflegung
  • Auslandsstudium
  • Auslandssemster
  • (Auslands-) Praktika
  • Reisen & Exkursionen

Pauschale

Ja

Höhe Pauschale

22 € - 74 € täglich, je nach Land

Höhe Belege

-

Voraussetzungen

  • Für die ersten 3 Monate z. B. im Praktikum oder im Ausland
  • Unterschiedliche Pauschale je nach Land, z. B. Deutschl. 24 €, Hongkong 74 €

Weitere Kosten

Kontoführung
  • Gebühren für Girokonto
  • Gebühren für Gehaltskonto

Pauschale

Ja

Höhe Pauschale

16 €

Höhe Belege

unbegrenzt

Voraussetzungen

  • >16 € nur bei 100% beruflicher Nutzung (z. B. Gehaltsgänge) möglich
Außergewöhnliche Belastungen
  • Kosten für Krankheit, z. B. Arztkosten, Zuzahlungen Medikamente
  • Hilfsmittel, z. B. Brillen, Zahnprothesen
  • Kosten für Unterhalt

Pauschale

Nein

Höhe Pauschale

-

Höhe Belege

unbegrenzt

Voraussetzungen

  • darf nicht durch gesetzliche oder private Pflege- bzw. Krankenversicherung gedeckt sein
Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Prozesskosten

Pauschale

Nein

Höhe Pauschale

-

Höhe Belege

unbegrenzt

Voraussetzungen

-

Nur wenn Du mehr ausgibst, als die Pauschale berechnet, musst Du Belege einreichen, um diese Vergünstigung zu bekommen. Im Rahmen der Kontoführungspauschale werden Dir durch Deine Steuererklärung als Student beispielsweise 16 € im Jahr verrechnet. Ist Dein Beitrag allerdings höher als 16 €, solltest Du diesen individuell durch einen Beleg nachweisen, um den vollen Betrag verrechnen zu können.

Eingereicht werden müssen ansonsten nur noch Kosten, die durch erstmalige oder außergewöhnliche Umstände verursacht wurden und die folgenden Belege:

Das brauchst Du für Deine Steuererklärung
  • ✓ Steuer-ID
  • ✓ Bankverbindung
  • ✓ Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
  • ✓ Bescheinigung über Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Elterngeld)
  • ✓ Unterlagen über die Gewinnermittlung
  • ✓ Spendenquittungen
  • ✓ Steuerbescheinigung über anrechenbare Körperschaftsteuer; Kapitalertragssteuer/Zinsabschlag

Generell solltest Du trotzdem alle Belege aufbewahren, denn das Finanzamt kann jeden Beleg nachfordern. Wenn Du dann den gewünschten Beleg nicht parat hast, wird Dir das Geld aberkannt. Die folgenden Belege solltest Du also auf jeden Fall aufbewahren:

Belegliste für die Steuererklärung als Student
  • Unterlagen rund ums Studium:
  • ✓ Quittungen für Arbeitsmittel, wie Laptop, Fachliteratur oder Lernmaterialien
  • ✓ Übersicht über Fortbildungskosten
  • ✓ Nachweis zu gezahlten Studien,- oder Semestergebühren
  • ✓ Kosten für Fahrt zur Uni oder Bibliothek
  • ✓ Kosten im Auslandssemester
  • Unterlagen rund um Deine Arbeit:
  • ✓ Fahrkosten-Beleg: Wohnung-Arbeitsplatz
  • ✓ Nachweis über Dienstreisen
  • ✓ Nachweise zu Bewerbungskosten
  • ✓ Ausgaben für Arbeitsmittel, wie Arbeitskleidung oder Fachliteratur
  • ✓ Ausgaben für Weiterbildung
  • ✓ Rechnung für berufbedingten Umzug
  • ✓ Rechnung für berufveranlasste Telefonkosten
  • ✓ Kosten für Arbeitszimmer
  • ✓ Nachweis für gezahlte Beiträge zu Verbänden, Gewerkschaften
  • Unterlagen rund um Versicherungen:
  • ✓ Bescheinigungen der Krankenkassen über die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung oder Quittungen für alle Privatversicherungen
  • ✓ Beitragsnachweis zu Unfallversicherungen
  • ✓ Beitragsnachweise zu Haftpflichtversicherungen
  • ✓ Bescheinigung über gezahlten Beiträge zur Riester-Rente
  • Unterlagen rund um Deine Wohnung:
  • ✓ Inanspruchnahme einer Dienstleistung im Haushalt (Reinigung etc.)
  • ✓ Handwerkerleistungen für Renovierung-, Modernisierung und Erhaltungsmaßnahmen
  • ✓ Betriebskostenabrechnung
  • ✓ Rechnungen für doppelte Haushaltsführung
  • Weitere Unterlagen:
  • ✓ Nachweis über alle Einkünfte (auch Spekulationsgeschäfte, Kapitalvermögen und Vermietung)
  • ✓ Belege zu Steuerberatungskosten
  • ✓ Nachweise über Arzt- und Krankenhauskosten
  • ✓ Quittungen für Zuzahlungen bei Brillen
  • ✓ Belege für die Unterstützung bedürftiger Angehöriger
  • ✓ Nachweis über Pflege von ständig hilflosen Personen
  • ✓ Rechnungen über Scheidungskosten
  • ✓ Kosten für Beerdigungen
  • ✓ Ausgaben und erhaltenes Geld, falls Du Kinder hast
  • ✓ Rechtsanwaltskosten
  • ✓ Kirchensteuerzahlung und –erstattung

Werbungskosten im Studium

Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, beim Finanzamt Werbungskosten für Ausgaben rund um die Arbeit geltend zu machen. Dazu zählen Fachbücher, Fahrtkosten, Fortbildung. Du kannst Deine Werbungskosten als Pauschale mit 1.230 € im Jahr verrechnen. Sollten Deine Ausbildungskosten jedoch höher als 1.230 € sein, kannst Du Deine gesamten Ausbildungskosten per Einzelnachweis (mit Quittungen) in Deiner Steuererklärung als Absetzposten angeben.

Du kannst Deine Ausbildung als Werbungskosten im Studium von der Steuer absetzen, wenn Du:

  • in einem Dienstverhältnis stehst
  • an einer Berufsakademie studierst
  • ein duales Studium absolvierst
  • bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen hast
  • einen zweiten Studiengang absolvierst (z.B. Master)

Bei der Ausbildung muss es sich um eine mindestens 12 Monate dauernde Ausbildung, die mit einer Prüfung endet, handeln. Eine Kurzausbildung, etwa zum Taxifahrer, wird vom Finanzamt nicht mehr anerkannt. Dann jedoch kannst Du in Deiner Steuererklärung als Student Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen. Der besondere Vorteil der Werbungskosten als Student liegt darin, dass Du Werbungskosten im Studium nicht im selben Jahr geltend machen musst, wie Sonderausgaben im Studium. Du kannst im Studium Werbungskosten auf die kommenden Jahre umlegen. Für Dein Arbeitsleben bedeutet das, dass Du die angefallenen Werbungskosten in Deiner Steuererklärung nach dem Studium geltend machen kannst und somit Dein Berufsleben mit einem dicken Steuerbonus startest.

Sonderausgaben im Studium

Sonderausgaben sind steuermindernde Ausgaben. Darunter fallen z. B. eine Erstausbildung, Altersversorgung, Studentenversicherungen wie die Krankenversicherung als Student aber auch Betreuungskosten für Kinder. Der Pauschalbetrag liegt mit 36 € sehr niedrig. Daher ist es wichtig, bei höheren Sonderausgaben alle Quittungen zu sammeln. Dadurch kannst Du Dein gesamtes Studium von der Steuer absetzen.

Das Gesetz besagt, dass Du als Student in der Erstausbildung Deine Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben im Studium bis zu einer maximalen Summe von 6.000 € jährlich geltend machen kannst. Die Sonderausgaben im Studium müssen in dem Jahr in der Steuererklärung für Studenten verrechnet werden, in dem sie angefallen sind. Eine Übertragung auf die Zukunft, wie bei der Werbungskostenpauschale ist nicht möglich. Wenn Du also kein, oder nur ein geringes Einkommen hast und wenig oder gar keine Steuern bezahlst, verfallen Deine gesamten Sonderausgaben in jedem neuen Steuerjahr. Wenn Du später ins Berufsleben eintrittst und Deine erste Steuererklärung nach dem Studium abgibst, trifft Dich von Anfang an die volle Steuerlast.

Studenten im Erststudium können ihre Studienausgaben nicht als Werbungskosten absetzen, sondern nur als Sonderausgaben. Das hat der Bundesgerichtshof hat im Januar 2020 leider entschieden.

Studiengebühren absetzen in der Steuererklärung

Mit der Steuererklärung können Studenten ihre Studiengebühren steuerlich absetzen. Dies geschieht je nach der persönlichen Situation in Form einer Werbungskostenpauschale (im dualen Studium oder in einem Zweitstudium) oder als Sonderausgabe bis zu 6.000 € im Jahr beim Erststudium.

Steuererklärung als Student: Abgabefrist

Wenn Du eine freiwillige Steuererklärung für Studenten abgibst, hast Du eine Frist von 4 Jahren. Die Studenten-Steuererklärung für 2020 muss bis zum 31. Dezember 2024 abgegeben werden.

Wer zu einer Steuererklärung als Student verpflichtet ist oder die Studienkosten steuerlich absetzen will, sei es als Sonderausgabe oder als Werbungskosten, muss die Steuererklärung für Studenten bis zum 31. Juli des kommenden Jahres abgeben.

Steuerfreibetrag für Studenten

Der Steuerfreibetrag für Studenten beträgt 11.604 €. Dies gilt für selbständige oder unselbständige Tätigkeiten, aber auch für Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte.

Steuerfreibetrag für Studenten: Was ist das?

Der Steuerfreibetrag für Studenten bezeichnet die Höchstgrenze der Einnahmen aller Art, die Du als Student jährlich haben kannst, ohne Steuern zahlen zu müssen. Er orientiert sich immer am jährlich neu festgelegten Existenzminimum. Wer mehr verdient, muss auch als Student eine Steuererklärung abgeben und als Student Steuern zahlen.

Jahr Steuerfreibetrag
2014 8.354 €
2015 8.472 €
2016 8.652 €
2017 8.820 €
2018 9.000 €
2019 9.168 €
2020 9.408 €
2021 9.744 €
2022 9.984 €
2023 10.908 €
2023 11.604 €

Wie Du mit der Steuererklärung als Student in 10 Minuten fertig bist

Eine Steuererklärung als Student lohnt sich und geht schnell. Bei Deiner Steuererklärung als Student hilft Dir die Online-Software von Taxfix, durch die Du Tausende von Euro zurück bekommen kannst.

Logo taxfix
  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • auf Studentensteuererklärungen zugeschnitten
  • Pauschalen für Studenten hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen für Studenten

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Wenn Du vorhast eine freiwillige Steuererklärung abzugeben, weil Du aktuell keine Lohnsteuer zahlst, solltest Du unbedingt dieses Programm nutzen. Denn mit dem Programm ist Verlustvortrag auch ohne Einkommen möglich.

Da das Programm auf die Steuererklärung für Studenten spezialisiert ist und die Pauschalen für Studenten im System automatisch angerechnet werden (z. B. 240 € pro Jahr für Telefon/Internet, 964 € pro Jahr für Umzug, 30 € pro Tag Praktikum), wird es Dir sehr viel leichter fallen, als Student eine Steuererklärung mit diesem Programm zu machen als ohne eine solche Unterstützung. Außerdem ist was wahrscheinlich, dass Du damit (fast) alle für Dich relevanten Kosten von der Steuer absetzen kannst, da das System Dich durch alle absetzbaren Kostenpositionen innerhalb einer Studienkosten-Kategorie (z.B. Praktika, Auslandssemester, Exkursionen etc.) führt, sodass Du nichts vergisst.

Online-Programme sind auch sehr viel billiger als ein Steuerberater. Da Du beim Tool Deine Steuerrückerstattung leicht maximierst und dadurch wahrscheinlich viel Steuern sparst, wird für Dich wahrscheinlich effektiv günstiger kommen.

Du kannst aber in jedem Fall zunächst komplett kostenlos Deine Steuererklärung machen. Du hast daher kein Risiko. Erst wenn Du mit der Steuererklärung fertig bist und sie online über das Portal abgeben möchtest, fällt die Gebühr an.

Das Portal ist eine hervorragende Alternative zum Steuerberater, der sehr viel mehr kosten würde.

Wenn Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, weil Du mehr Lohnsteuern zahlst als der Steuerfreibetrag für Studenten vorsieht, kannst Du schon im Studium viel weniger Steuern zahlen. U. a. kannst Du Fahrtkosten zur Uni, Laptop, Praktika, Umzüge, Telekommunikation und Studiengebühren von der Steuer absetzen.

Voraussetzung für eine Steuererklärung als Student ist eine Steuer-ID, die lebenslang gilt. Die Steuer-ID wurde 2008 an alle deutschen Bundesbürger versendet. Solltest Du keine Steuer-ID erhalten haben, setze Dich mit Deinem Finanzamt in Verbindung.

Für viele Ausgabenposten der Steuererklärung für Studenten gibt es Pauschalen. Das heißt, wenn Du die letzten Jahre keine Belege gesammelt hast, bekommst Du auf jeden Fall die Pauschale angerechnet. Dennoch empfehlen wir Dir für die Zukunft, Belege zu sammeln. Damit wirst Du künftig noch mehr absetzen können. Und vielleicht lässt sich ja noch die eine oder andere Quittung nachfordern oder in Deinen Emails oder Online-Accounts mit wenigen Klicks über die Suchfunktion wiederfinden. Die Belege solltest Du auch nach Abgabe der Steuererklärung noch weitere 7 Jahre aufbewahren. Denn Du musst sie zwar nicht zusammen mit der Steuererklärung für Studenten abgeben, bist jedoch verpflichtet, alle Belege sieben Jahre lang für eine mögliche Steuerprüfung aufzubewahren.

Steuerberater im Studium: Brauchst Du das?

Wer anfangs noch unsicher mit der Steuererklärung als Student ist, kann sich während des Studiums beim Steuerberater um Rat und nützlichen Spartipps umsehen. Der Steuerberater im Studium erklärt Dir nicht nur, wie Du Deine Studiengebühren von der Steuer absetzen kannst, sondern was Du sonst noch im Studium steuerlich absetzen kannst und wie Du Deine Einkünfte, Studienkredite oder Deine Steuerklasse als Student optimal zum Steuersparen einsetzen kannst. Es muss auch nicht gleich ein privater Steuerberater im Studium sein. Die Mitarbeiter des Finanzamts geben Dir kostenlose und verbindliche Auskünfte zu Deiner Steuererklärung als Student.

Die Mitarbeiter können Dir auch helfen, falls Du erwägst einen Änderungsantrag oder Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid einzureichen. Das ist allerdings nur notwending, wenn Du denkst, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat. Sei aber vorsichtig damit, denn wenn das Finanzamt bei einem Einspruch Deinen gesamten Steuerbescheid erneut überprüft und dabei weitere Fehler findet, die sich negativ auf Dich auswirken, kannst Du nichts dagegen tun. Ein Änderungsantrag kann formlos per E-Mail, Brief oder Telefon an das zuständige Finanzamt gestellt werden. Bei diesem Antrag überprüft das Finanzamt nur den Teil des Steuerbescheids, der Deiner Meinung nach falsch ist (also nicht den gesamten Steuerbescheid). Du musst in dem Antrag nur erwähnen, welcher Teil des Steuerbescheids nochmals nach Fehlern untersucht werden soll.

Mehr zum Thema Steuererklärung als Student:

Studium finanzieren:

Geldgeschenke:

Leistungen kostenlos:

Sparmöglichkeiten:

Kommentare

Wie verhält es sich denn wenn man bis zum Mai 2018 gearbeitet hat und dann mit der Uni anfängt und eine werkstudenten stelle hat. Laut meinem Steuer Programm müsste ich für das letzte Jahr 4000 Euro zurückzahlen. Da der frei Betrag ja auf Jahr gerechnet wird.
MfG
Sabrina

Hallo Sabrina,

um Dir eine genaue Antwort geben zu können, fehlen leider ein paar Informationen zur Art des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich kann es mehrere Gründe haben, dass Dir dieser Betrag angezeigt wird. Vielleicht hast Du vergessen, wichtige Faktoren einzugeben, die zu Deinen Gunsten angerechnet werden (z.B. Werbungskosten). Diese Programme erkennen aber manchmal auch den Status als Werkstudent nicht an und benutzen dann falsche Werte.

Viele Grüße
myStipendium

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man als Student nicht arbeitet, oder BAföG bezieht (lebe von meinem gesparten) und dann bei einem Gewinnspiel (wie jene die in myStipendium gezeigt werden) gewinnt? Muss man es in einer Steuererklärung melden und Steuern darauf zahlen? Wenn ja ab welcher Höhe?

Hallo Nadine,

deine Frage können wir Dir leider nicht eindeutig beantworten. Die Regelungen, welches Einkommen aus Gewinn- und Glücksspielen man versteuern muss und welches nicht, sind sehr speziell und werden auch immer wieder vor Gericht verhandelt. Es kommt z.B. darauf an, welche Art von Gewinnspiel es ist oder ob der Betreiber seinen Sitz im Ausland hat. Am besten wendest Du Dich an einen Lohnsteuerverein oder Deinen Steuerberater. Auch Dein zuständiges Finanzamt kann Dir sicherlich weiterhelfen.
Weiterhin viel Glück bei den Gewinnspielen!

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,

wie sieht es aus, wenn ich bereits eine freiwillige Steuererklärung für einen Ferienjob eingereicht habe. Im Nachhinein (Ende des Studiums) aber erfahre, dass ich beispielsweise meinen neuen Laptop, Reisekosten etc. absetzten könnte. Kann ich das nachträglich noch angeben?
Und eine zweite Frage: Ich habe im Oktober mein Studium beendet und ab November eine feste Stelle angefangen. In den Sommermonaten habe ich 4 Wochen voll verdient (Ferienjob). Was kann ich davon in meiner Steuererklärung angeben?
Liebe Grüße :)

Hallo Ann-Kathrin,

das kommt darauf an, wie viel Zeit seit der Steuererklärung vergangen ist. Innerhalb von einem Monat sind solche Nachreichungen relativ unkompliziert möglich. Wenn der Bescheid schon vorliegt oder sogar bis zu vier Jahre zurückliegt ist eine nachträgliche Anerkennung nicht unmöglich, aber deutlich komplizierter – und es besteht das Risiko einer „Verschlimmbesserung“, d.h. eventuell hast Du dadurch sogar Nachteile. Nach Ablauf der Einspruchsfrist hast Du eher geringe Chancen auf eine nachträgliche Anerkennung.
Den Ferienjob kannst Du angeben und bekommst evtl. etwas zurück, solange der Job nicht mit einer Pauschal-, sondern Lohnsteuer abgerechnet wurde.
Wir können Dir hiermit aber nur ein paar unverbindliche Anregungen geben. Am besten lässt Du Dich von Experten beraten – also einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt direkt. Auch einige Hochschulen bieten eine Finanz- oder studentische Steuerberatung an.

Viele Grüße
myStipendium

Hallo,
ich bin noch am studieren und habe einen Minijob. Seit letztem Jahr Oktober bin ich verheiratet, mein Partner ist Angestellter. Kann ich bei einer Zusammenveranlagung mein Studium trotzdem absteuern, obwohl ich keine Steuern zahle? Vielen Dank im Voraus!
Lieben Gruss
Alexandra

Hallo Alexa89,

das sollte klappen. Achtet aber auf den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium. Mehr Infos gibts auch in unseren restlichen Artikeln zum Thema Steuern, z.B. Ehegattensplitting und Studiengebühren absetzen. Wenn Du dann nach Deinem Studium Vollzeit arbeitest, solltet ihr je nach Gehalt aber nochmal genau überlegen, ob das Modell Zusammenveranlagung weiterhin das beste für euch ist.

Viele Grüße
myStipendium

Wie verhält es sich mit Kindergeld?
Ich habe 2018 als Werksstudent gearbeitet und auch mein Kindergeld weitergekommen.
Muss ich dies bei einer Steuererklärung angeben, oder gehört das in die Steuererklärung meiner Eltern?

Hallo Diana,

das Kindergeld ist generell steuerfrei. Dass heißt das Kindergeld muss zwar bei der Steuererklärung angeben werden, aber darauf müssen keine Steuern gezahlt werden. Übrigens sollte die Partei, die das Kindergeld erhält, es dann auch in der Steuererklärung angeben.

Danke für die vielen wertvollen Informationen! Ich habe für 2018 nun meine Studentensteuererklärung abgegeben (bin im seit 2016 Zweitstudium). Nun habe ich noch eine Frage: Ich habe 2012 - 2016 im Bachelor studiert und, weil ich ein Kleingewerbe habe, 2012 - 2016 jeweils eine EÜR beim Finanzamt abgegeben. Für 2017 habe ich bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben, wegen eines Studentenjobs. Nun frage ich mich, ob es trotzdem noch eine Möglichkeit für mich gibt, die Studienkosten rückwirkend auch für die Jahre 2012 - 2017 beim Finanzamt einzureichen? Gibt es eine Möglichkeit, Steuererklärungen zu korrigieren bzw. kann ich für 2012 - 2015 einfach noch welche nachreichen? Freue mich über Antworten! :)
Vielen Dank und liebe Grüße,
Christina

Hallo Christina,

eine Steuererklärung kann maximal vier Jahre rückwirkend eingereicht werden, somit kann man bis Ende 2022 noch eine Steuererklärung für das Jahr 2018 einreichen. Wenn Du noch keine Steuererklärung für das aktuelle Jahr (in Deinem Fall, die von 2017) eingereicht hast, kannst Du sogar für die letzten sieben Jahre die Steuern berechnen lassen. Also kannst Du dann noch für 2015 bis Ende 2022 die Steuer geltend machen.

Vielen Dank für eure Tipps. Ich mache derzeit ein Praktikum zwischen Bachelor und Master und bin erst ab dem Oktober wieder an einer Hochschule immatrikuliert. Kann es zu Problemen kommen, wenn ich jetzt schon meinen Arbeitslaptop für den Master kaufen. Bezüglich Absetzen als Werbungskosten. Oder würde mir dies nur angerechnet werden, sofern ich den Laptop währen meines Studiums kaufe?

Vielen Dank

Hallo Jan,

die Rechnungen oder Quittungen für Werbekosten werden vom Finanzamt überprüft, deshalb ist es besser, wenn Du mit dem Kauf deines Laptops wartest, damit du diesen als Werbekosten von der Steuer absetzen kannst.

Guten Tag

Ich habe im Oktober 2019 mein Studium abgeschlossen und möchte nun diese rückwirkende Steuererklärung für mein Studium machen. Nun habe ich aber gestern eine Steuererklärung für das Jahr 2019 gemacht. Kann ich dennoch diese studentische Erklärung, wie sie auf dieser Seite erklärt wird, durchführen oder kann es da zu Komplikationen kommen.
Ich würde mich sehr auf eine Rückmeldung freuen.

Liebe Grüße
Amir Shahabi

Hallo Amir,

Du kannst ohne Probleme eine Steuererklärung für die letzten vier Jahre einreichen. Also kannst Du bis Ende 2022 noch die Steuererklärungen von 2018 einreichen. Wenn Du allerdings bereits eine Steuererklärung für 2019 eingereicht hast, kannst Du sie nicht noch mal für das gleiche Jahr einreichen.

Vielen Dank für die hilfreichen Tipps. Ich habe in diesem Jahr meinen Master begonnen und deshalb zum ersten Mal eine Steuererklärung gemacht. Die Informationen hier auf dieser Seite waren dafür sehr hilfreich.
Da es aber doch eine ganz schöne Menge an Infos sind, haben mir beim Erstellen zusätzlich die beispielhaft ausgefüllten Steuererklärungen von der Seite www.steuerstudies.de geholfen. So konnte ich dann noch ein paar offengeblieben Fragen klären. Vielleicht ist das ja auch für andere hilfreich.

Viele Grüße

Hallo Tim,

es freut uns, dass Dir unsere Tipps geholfen haben. Eine Steuersoftware kann Dir ebenso das Leben leichter machen. Außerdem werden Deine Angaben so sogar für die nächsten Jahre gespeichert und Du kannst kostenlos erfahren wie viel Steuern Du eventuell zurückbekommst.

Ich habe in den letzten Jahren immer eine Steuererklärung abgegeben (wegen einem angemeldeten Gewerbe), war aber nie steuerpflichtig, habe allerdings nicht gewusst, dass ich so viel für mein Studium absetzen kann. Kann ich das noch irgendwie nachträglich einfließen lassen/einreichen?

Hallo NoVo,

ja, das ist möglich. Du kannst über den sogenannten Verlustvortrag deine Studienkosten von der Steuer absetzen, solange diese innerhalb der letzten vier Jahre angefallen sind. Somit kannst Du die Kosten für Dein Studium, die ab 2018 entstanden sind, noch mit der Steuererklärung für 2022 geltend machen. Allerdings können nur Werbungskosten für das Zweitstudium in der Steuererklärung angegeben und als Verlustvortrag angerechnet werden. Weiterhin solltest Du für die entsprechenden Jahre einen Verlust, also weniger Einnahmen als Ausgaben gemacht haben.

Hallo :)

Ich habe mit dem Ziel eines Verlustvortrages auf Grund von Werbungskosten eine Steuererklärung für 2016 angegeben.
Allerdings hat das Finanzamt keinen Verlustvortrag vorgenommen, da ich keinen Verlust gemacht hätte. Begründung: Mein Einkommen durch einen Mini-Job (4250 €) sei größer als meine Ausgaben durch Werbungskosten (1500 €).
Recherchiere ich bei euch oder im Web, erhalte ich nicht eindeutige Informationen. Ich hatte es so verstanden, dass meine Werbungskosten höher sein müssen als mein Einkommen auf das ich Steuern gezahlt habe. Da mein Einkommen aber unter dem Freibetrag lag, habe ich keine Steuern gezahlt. Kann also meine Werbungskosten nicht absetzen.

Könnt ihr bitte klarstellen, welchen Betrag meine Werbungskosten übersteigen müssen um zu einem Verlust und somit einem Verlustvortrag zu kommen?

Vielen Dank :)

Hallo Jan,

wie Du schon richtig feststellst, fallen für Einkünfte unter 9.984 Euro gar keine Steuern an. Weiterhin kannst Du einen Verlust auch auf das nächste Jahr übertragen lassen, was vielleicht steuerlich günstiger ist, sobald Du mehr verdienst. Generell werden die Verluste mit den Einnahmen verrechnet, so dass Du auf einen niedrigeren Betrag kommst, der für die Steuer verwendet wird. In Deinem konkreten Fall würde ich Dir raten, Dich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Hallo,
Ich habe eine lange und komplizierte Frage . Weil ich immer noch keine klare Antwort gefunden habe. Wenn ich mehr als ca.9744 verdiene, muss ich eine Steuererklärung abgeben.
1-Muss ich nach Abzug aller Ausgaben zusätzliche Steuern zahlen, wenn ich unter diesem Betrag bleibe?
2-Wenn ich über diesen Betrag bleibe, nachdem ich meine Ausgaben reduziert habe. Zum Beispiel verdiene ich 12.000 im Jahr und habe 2216 euro mehr. Wie viele Prozent ist der Steuersatz und wie funktioniert er?
3-Ich habe bereits RV und lohnsteuerabzüge , während ich Derzeit arbeite, ich verstehe nicht, wie ich am Ende des Jahres extra besteuert werden soll.
4-Können Sie diese Fragen anhand eines Beispiels erläutern ? zum Beispiel verdiene ich 12.000 euro im Jahr, Ich möchte genau wissen, wie viel Abzug es geben wird.

Danke Schön

Hallo Candaş,

ich gehe der Reihe nach auf Deine Fragen ein:

1. Nein, solange Du unter dem Grundfreibetrag, der 2022 9.844 Euro beträgt, bleibst, musst Du keine Steuern zahlen.
2. Das kann man pauschal nicht beantworten. Es kommt darauf an, in welcher Steuerklasse Du bist, ob Du Kinder hast, in welchem Bundesland Du wohnst und so weiter. Es gibt online einfache Steuerrechner, die Dir eine Idee geben können, wie viel Steuern Du eventuell zahlen musst.
3. Die Steuer ist dazu da die Lohnsteuerabzüge genau abzugleichen, dass heißt, wenn Du im letzten Jahr zu viele Abzüge hattest, bekommst Du Geld von der Steuer zurück. Wenn Du allerdings zu wenig Abzüge hattest, dann musst Du Steuern zusätzlich zahlen.
4. Wie schon in Frage 2 erwähnt, kann man nicht genau sagen, wie viel Steuern Du zahlen musst oder ob Du vielleicht sogar etwas vom Finanzamt zurückbekommst. Du kannst auch unserer Steuertool Wundertax verwenden. Dort kannst Du alle Deine Angaben eingeben und das Tool berechnet Dir dann, ob oder wie viel Steuern fällig werden. Es ist kostenlos, Du musst nur zahlen, wenn Du die Steuererklärung tatsächlich über das Tool abschicken willst.

Hallo,

Vielen Dank für den interessanten Artikel. Die Frage mag banal sein, aber, wie stellt sich das mit der Steuerklärung dar, wenn mir meine Eltern das Studium finanzieren und ich damit im Grundsatz die angesprochenen Kosten abdecken kann?

Hallo Heinz,

Du selbst als Student musst keine Steuern zahlen, solange Du nicht mehr als den Freibetrag von 10.908 € verdienst.

Deine Eltern können jedoch den Ausbildungsfreibetrag unter bestimmten Bedingungen absetzen sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben. Auch Unterhaltsleistungen können für die Steuer geltend gemacht werden.

Viele Grüße
myStipendium